Revision des Scheidungsrechts

Aufhebung der Bedenkfrist

Worum geht es?

Ehegatten, die eine Scheidung auf gemeinsames Begehren beantragen, müssen nach Anhörung durch das Gericht den Scheidungswillen und die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen nach einer Bedenkzeit von zwei Monaten bestätigen. Die Revision sieht vor, diese von der Praxis wiederholt kritisierte Bedenkzeit aufzuheben und es dem Gericht zu überlassen, ob es die Eheleute nötigenfalls zu mehreren Anhörungen einladen will.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 18. Juni 2004 reicht Nationalrat Erwin Jutzet die parlamentarische Initiative Obligatorische Bedenkfrist und Artikel 111 ZGB (04.444) ein. 
  • Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats erarbeitet einen Vorentwurf und Bericht und schickt die Vorlage am 19. Januar 2007 in die Vernehmlassung.
  • Am 27. Februar 2008 verabschiedet der Bundesrat seine Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates. Er befürwortet ebenfalls die Aufhebung der obligatorischen Bedenkzeit im Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (04.444)
     
  • Der Bundesrat setzt die Gesetzesänderung auf den 1. Februar 2010 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 08.10.2009

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