Menschenhandel

Worum geht es?

Die Opfer des Menschenhandels sollen besser unterstützt, die Täter konsequenter verfolgt werden. Zudem soll der Menschenhandel auch mit präventiven Massnahmen bekämpft werden. In ihrem Konzept zur Bekämpfung des Menschenhandels schlägt eine interdepartementale Arbeitsgruppe namentlich vor, den Tatbestand des Menschenhandels im Strafgesetzbuch auf die Vermittlung zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft und Entnahme menschlicher Organe auszudehnen. Mit dem Beitritt zum Uno-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den beiden Zusatzprotokollen unterstützt die Schweiz eine verstärkte internationale Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 29. Mai 2002 nimmt der Bundesrat den Bericht "Menschenhandel in der Schweiz" zur Kenntnis und beauftragt die betroffenen Departemente, die Empfehlungen der interdepartementalen Arbeitsgruppe zu prüfen (Medienmitteilung).
  • Am 15. Oktober 2003 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung über die Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Uno-Kinderrechtskonvention. Um den Verpflichtungen des Fakultativprotokolls nachzukommen, schlägt der Bundesrat eine Revision des Straftatbestandes des Menschenhandels vor (Medienmitteilung).
  • Am 11. März 2005 beschliesst der Bundesrat, das Fakultativprotokoll zur Uno-Kinderrechtskonvention zu ratifizieren. Der Straftatbestand des Menschenhandels, der bisher den Handel einzig zum Zweck der sexuellen Ausbeutung unter Strafe stellt, ist um die Tatbestände des Handels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und der Entnahme von Körperorganen zu ergänzen (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (05.030) 
     
  • Am 19. Oktober 2006 tritt das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes für die Schweiz in Kraft.
  • Am 1. Dezember 2006 treten die neuen Strafbestimmungen in Kraft.

  • Der Bundesrat will sich für eine verstärkte internationale Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels einsetzen und genehmigt zu diesem Zweck am 30. Januar 2002 zwei Zusatzprotokolle zum Uno-Übereinkommen gegen Transnationale Organisierte Kriminalität (Medienmitteilung).
  • Am 15. Dezember 2003 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung über den Beitritt zum UNO-Übereinkommen gegen transnationale organisierte Kriminalität und zu den beiden Zusatzprotokollen gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (Medienmitteilung).
  • Am 26. Oktober 2005 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft über die Genehmigung des Uno-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie der beiden Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (Medienmitteilung).  

  •  Parlamentarische Beratungen (05.074)
     
  • Am 26. November 2006 treten das Übereinkommen und die beiden Zusatzprotokolle für die Schweiz in Kraft.

Dokumentation

Arbeitsgruppe "Menschenhandel"

Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel

Die Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) hat am 1. Januar 2003 ihre Arbeit aufgenommen.

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Fakultativprotokoll zur Kinderrechtekonvention betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie

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UNO-Übereinkommen gegen transnationale organisierte Kriminalität und zu den beiden Zusatzprotokollen gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel

Vernehmlassungsergebnisse

Dossier

28.12.2006

Menschenhandel

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 28.12.2006

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