Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts

Worum geht es?

Heute wird das Zivilprozessrecht nicht in einem Bundesgesetz, sondern hauptsächlich in kantonalen Zivilprozessgesetzen geregelt. Diese grosse Rechtszersplitterung ist für die Praxis und die Weiterentwicklung des Prozessrechts höchst hinderlich. Am 8. Oktober 1999 hat das Parlament den Bundesbeschluss über die Reform der Justiz (BBl 1999 8633) verabschiedet. Volk und Stände haben am 12. März 2000 die Reform der Justiz angenommen. Der revidierte Artikel 122 der Bundesverfassung bildet die Grundlage der Vereinheitlichung des schweizerischen Zivilprozesses.

Was ist bisher geschehen?

  • Das EJPD setzt am 26. April 1999 eine aus Richterinnen und Richtern, Anwältinnen und Anwälten sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft zusammengesetzte Expertenkommission ein. Nach intensiven Arbeiten übergibt die Expertenkommission Ende 2002 bzw. Anfang 2003 ihren Vorentwurf mit Begleitbericht dem EJPD.
  • Der Bundesrat eröffnet am 25. Juni 2003 das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf der Expertenkommission (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat nimmt am 15. September 2004 Kenntnis vom Ergebnis der Vernehmlassung und beauftragt das EJPD, bis 2006 eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 28. Juni 2006 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, welche die 26 kantonalen Zivilprozessgesetze ersetzen wird (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (06.062)
     
  • Der Bundesrat setzt die Schweizerische Zivilprozessordnung auf den 1. Januar 2011 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

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Rechtliche Grundlagen

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Letzte Änderung 31.03.2010

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