Revision des Lotteriegesetzes

Worum geht es?

Mit der Revision des Lotteriegesetzes sollen korrekt und transparent durchgeführte Lotterien gewährleistet und die Gesellschaft vor schädlichen Auswirkungen der Spiele geschützt werden. Die Reinerträge aus den Spielen sollen wie bisher gemeinnützigen oder wohltätigen Vorhaben zugute kommen.

Die Revision des Lotteriegesetzes ist vorläufig sistiert.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 31. Mai 2001 setzt das EJPD eine Expertenkommission für die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und gewerbsmässigen Wetten ein (Medienmitteilung).
  • Am 9. Dezember 2002 schickt das EJPD den Entwurf und den erläuternden Bericht der Expertenkommission in die Vernehmlassung, die bis Ende März 2003 dauert (Medienmitteilung).
  • Am 20. August 2003 nimmt der Bundesrat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis (Medienmitteilung).
  • Am 18. Mai 2004 entscheidet der Bundesrat, die Revision des Lotteriegesetzes vorläufig zu sistieren. Die Kantone sollen bis Januar 2006 Massnahmen ergreifen, um die Mängel im Lotteriewesen zu beheben. Gleichzeitig beauftragt der Bundesrat das EJPD zu überprüfen, ob die von den Kantonen getroffenen Massnahmen ausreichen, um die Missstände zu beheben. Bis Anfang 2008 hat das EJPD darüber Bericht zu erstatten (Medienmitteilung).
  • Am 30. Mai 2008 nimmt der Bundesrat einen Kurzbericht zur Kenntnis und beauftragt das EJPD, die Situation bis 2011 eingehend zu evaluieren. Die Revision des Lotteriegesetzes bleibt weiterhin sistiert (Medienmitteilung).
  • Die Revision des Lotteriegesetzes wurde 2004 sistiert und im Rahmen der Umsetzung der im Jahr 2012 angenommenen neuen Verfassungsgrundlage über Geldspiele wieder aufgenommen (Geldspielgesetz).

Dokumentation

Dossier

08.11.2021

Geldspiele

08.11.2018

Geldspielgesetz

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 16.12.2010

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