Kontakt

Telefonische Auskünfte werden zu den Themen

  • Visum (Einzelfälle),
  • Arbeitsmarkt (allg. Fragen) und 
  • Grenze/Einreise (Grundsatzfragen)

erteilt. Bei Fragen zu anderen Bereichen wenden Sie sich bitte schriftlich an die zuständige Stelle.

Ansprechzeiten für telefonische Auskünfte

Montag – Freitag, 09:00 – 11:00 und 14:00 – 16:00 Uhr

Loge
T +41 31 325 11 11, Kontakt

  

Ihre Ansprechpartner nach Thema

Aufenthalt

Fragen im Zusammenhang mit

  • Verlängerungsgesuchen der Aufenthaltsbewilligungen,
  • vorzeitige Erteilung von Niederlassungsbewilligungen etc. sowie
  • Arbeitsbewilligungs- und Familiennachzugsgesuche

sind direkt an die Kantonalen Migrationsbehörden zu richten.

  

 
Visum

Besucher- und Touristenvisa (Einzelfälle)

Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FL, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH:

T +41 31 325 88 22, Kontakt

Kantone NE, VD, VS, TI:

T +41 31 325 88 33, Kontakt

Kantone FR, GE, JU:

T +41 31 325 88 66, Kontakt

  

 
Grenze / Einreise

Grundsatzfragen im Visums- und Grenzbereich (keine Einzelfälle)

T +41 31 325 77 60, Kontakt

  

 
Zulassung Arbeitsmarkt

Fragen zu Gesuchen und zur Gesuchsstellung sind direkt an die Kantonalen Migrationsbehörden zu richten.

Allgemeine Fragen zur Arbeitsmarktzulassung aus den EU/EFTA-Staaten

T +41 31 325 88 40, Kontakt

Allgemeine Fragen zur Arbeitsmarktzulassung aus Drittstaaten

T +41 31 325 88 40, Kontakt

  

 
Asyl und Rückkehr

Asylverfahren, Papierbeschaffung, Identitätsabklärungen

  

 
Integration
Kontakt

  

 
Bürgerrecht / Einbürgerung
Kontakt

  

 
Asyl- und Ausländergesetz
Kontakt

  

 
Statistik
Kontakt

  

 
Forschung
Kontakt

  
Bitte senden Sie Ihre Nachricht nur an einen Empfänger. Falls nötig wird diese durch die Sachbearbeitenden an die zuständige Stelle weitergeleitet.