Neues Verfahren bei Einreiseverweigerungen am Flughafen
Bundesrat beschliesst Gesetzesänderungen zur Übernahme des Schengener Grenzkodex und zur Umsetzung des Schengen- und Dublin-Besitzstands
Medienmitteilungen, EJPD, 24.10.2007
Bern. Die Schweiz bereitet die Übernahme des Schengener Grenzkodex vor. Bei Einreiseverweigerungen an Schweizer Flughäfen muss deshalb ein neues Verfahren eingeführt werden. Ausserdem müssen verschiedene Gesetze angepasst werden, um den Schengen- und Dublin-Besitzstand vollständig umzusetzen. Die Schengen-Inkraftsetzung wird voraussichtlich am 1. November 2008 erfolgen.
Bei den Vorbereitungsarbeiten zur vorstehend erwähnten Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands stellte sich heraus, dass einige Vorschriften im Ausländer- und Asylrecht ergänzt werden müssen, um den bereits übernommenen Schengen- und Dublin-Besitzstand vollständig umzusetzen: Im AuG, im Asylgesetz (AsylG) und im Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA) besteht Anpassungsbedarf.
Aufgrund des Dublin-Systems kann die Schweiz illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz kein Asylgesuch gestellt haben, in den zuständigen Dublin-Staat zurückzuschicken. Diese Möglichkeit ist im AuG zu regeln. Zudem ist ins AsylG eine Dublin-konforme Regelung bei Asylgesuchen an der Grenze, im grenznahen Raum, in den Flughäfen sowie im Inland aufzunehmen.
Des Weiteren werden die Luftfahrtunternehmen im Rahmen von Schengen verpflichtet, den Behörden gewisse Daten ihrer Passagiere bekannt zu geben. Diese Massnahme dient hauptsächlich dem verstärkten Kampf gegen die illegale Zuwanderung. Fluggesellschaften, die gegen diese Meldepflicht verstossen, können mit Bussen belegt werden. Das AuG ist entsprechend anzupassen.
Schliesslich werden im BGIAA die notwendigen Rechtsgrundlagen geschaffen, damit das neue Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (ZEMIS) auch für Aufgaben im Zusammenhang mit Schengen/Dublin verwendet werden kann. Auch diese Anpassungen hat der Bundesrat dem Parlament zur Beratung überwiesen.
