Bericht Monitoring Sozialhilfestopp 2008
Medienmitteilungen, BFM, 29.06.2009
Bern. Der Bund führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Monitoring über die Kosten des Sozialhilfestopps für abgewiesene Asylsuchende und Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE). Fazit: Im Jahr 2008 haben 56 Prozent der betroffenen Personen Nothilfe in Anspruch genommen. Die Kosten für die Nothilfe beliefen sich auf insgesamt 9.5 Mio. Franken.
Anfang 2008 ist das teilrevidierte Asylgesetz in Kraft getreten. Eine der zentralen Änderungen ist die Einführung des Sozialhilfestopps für Personen mit einem rechtskräftigen negativen Asylentscheid. Dieser Ausschluss aus der Sozialhilfe gilt für Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) bereits seit April 2004. Alle diese Personen müssen die Schweiz verlassen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, erhalten sie vom zuständigen Kanton auf Gesuch hin nur noch Nothilfe. Der Bund gilt den Kantonen allfällige Nothilfekosten mit einer einmaligen Pauschale von 6'000 Franken pro rechtskräftigem negativen Entscheid oder NEE ab.
Das Bundesamt für Migration (BFM) überprüft die Entwicklung der Nothilfekosten zusammen mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und
2008 erwuchsen 4'308 negative Entscheide oder NEE in Rechtskraft. 2'401 davon betroffene Personen haben danach um Nothilfe ersucht. Dies entspricht 56% der potientiellen Nothilfebeziehenden. Die durchschnittliche Bezugsdauer belief sich auf 85 Tage.
Die Kosten für die Nothilfe betrugen 2008 insgesamt 9.5 Mio. Franken. Die durchschnittlichen Kosten pro nothilfebeziehender Person und Tag betrugen 47 Franken.
Die Nothilfekosten setzten sich folgendermassen zusammen:
- Unterstützungskosten: 2.5 Mio. Franken (26%)
- Unterbringungskosten: 5.4 Mio. Franken (57%)
- Gesundheitskosten: 1.6 Mio. Franken (17%)
57% der Nothilfebeziehenden waren zwischen 18 und 30 Jahren alt. 80% der Nothilfebeziehenden waren männlichen Geschlechts. Die meisten stammten aus Nigeria (17%), Serbien oder Irak (je 7%).
