Biometrischer Ausländerausweis
Die Schweiz stellt seit der Assoziierung ans Schengener Abkommen am 12. Dezember 2008 einen neuen Ausländerausweis in Kreditkartenformat aus. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Ausweises werden neu ab Anfang 2011 biometrische Daten in einem Chip im Ausländerausweis gespeichert. Die Schweiz setzt mit den biometrischen Ausländerausweisen eine Weiterentwicklung des Schengen-Rechts um und folgt der weltweiten Tendenz, mit modernster Technik die Ausweissicherheit zu erhöhen und den Missbrauch zu erschweren. Der biometrische Ausländerausweis zeigt wie der bisherige den ausländerrechtlichen Status in der Schweiz und berechtigt zusammen mit einem gültigen nationalen Reisepass zum visumsfreien Reiseverkehr im Schengen-Raum.
Ein Symbol auf der Kartenvorderseite oben links zeigt an, dass sich in dieser Karte ein Chip mit biometrischen Daten befindet. Der Chip ist nicht sichtbar. Auf dem Chip sind zwei digitale Fingerabdrücke sowie das Gesichtsbild gespeichert. Die Daten werden während fünf Jahren aufbewahrt. Dies dient ausschliesslich dem Zweck, eine Neuausstellung des biometrischen Ausländerausweises ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand zu ermöglichen. Der biometrische Ausländerausweis erfüllt strenge internationale Normen. Die Daten sind durch ein gesichertes Zugriffsverfahren und elektronische Schlüssel geschützt. Die Fingerabdrücke sind besonders gesichert. Eine Ortung oder elektronische Überwachung ist mit dem Chip nicht möglich.
Den biometrischen Ausländerausweis erhalten Staatsangehörige von Ländern, die nicht der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören sowie Personen aus Drittstaaten, die sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen können. Die bisherigen Ausweiskategorien bleiben unverändert:
- Kurzaufenthaltsbewilligung (L)
- Aufenthaltsbewilligung (B)
- Niederlassungsbewilligung (C)
Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder sowie Personen aus Drittstaaten welche sich auf das Freizügigkeitsabkommen berufen können, erhalten den neuen Ausländerausweis nicht. Ihnen werden die Ausländerausweise in der bisherigen Form (Papierkarte in Plastikhülle) ausgestellt. Auch die Aufenthaltsbewilligungen mit Erwerbstätigkeit (Ci), die Grenzgängerbewilligungen (G) und die Ausweise von Asylsuchenden (N) und vorläufig Aufgenommenen (F) bleiben gleich.
Die bestehenden Ausländerausweise ohne biometrische Daten behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Der biometrische Ausländerausweis wird erst dann ausgestellt, wenn der alte Ausweis wegen Ablaufs der Gültigkeit oder aufgrund von Datenänderungen erneuert werden muss. Der Antrag für den biometrischen Ausländerausweis und das Ausstellungsverfahren erfolgen gemäss den Vorgaben des Wohnkantons. Die biometrischen Daten werden durch die im Wohnkanton zuständige Stelle erfasst. Die Identifikation erfolgt anhand des nationalen Passes. Der biometrische Ausländerausweis wird zentral von einer Firma hergestellt und auf die bisher übliche Art ausgehändigt oder zugestellt. Die Gebühren für den biometrischen Ausländerausweis sind neu aufgeteilt in Gebühren für das Bewilligungsverfahren, die Kartenproduktion und die Erfassung der biometrischen Daten.
