Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB

Die Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) entstand im Zusammenhang mit der Revision des Obligationenrechts sowie der Schaffung des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) vom 16. Dezember 2005. Die entsprechende Änderung des Obligationenrechts und das Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisoren wurden aufgrund von internationalen Entwicklungen, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des US-amerikanischen „Sarbanes-Oxley Act“ und ähnlichen Entwicklungen in der Europäischen Union, notwendig. Weiter haben Bilanzskandale und Unternehmenszusammenbrüche im In- und Ausland den Bedarf nach einer glaubwürdigen Revision aufgezeigt.

Die RAB, welche am 1. September 2007 ihre Funktion aufgenommen hat, stellt sicher, dass Revisionsdienstleistungen ordnungsgemäss und in hoher Qualität erbracht werden. Zu diesem Zweck unterhält sie eine Zulassungsstelle und führt ein öffentliches Register für natürliche und juristische Personen, die gesetzlich vorgeschriebene Revisionsdienstleistungen erbringen. Sie beaufsichtigt ausserdem Revisionsunternehmen, die Revisionsdienstleistungen für Publikumsgesellschaften erbringen, und unterzieht sie mindestens alle drei Jahre einer Überprüfung. Die RAB arbeitet eng mit den spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden, den Börsen, den Strafbehörden, den Zivilgerichten und mit den ausländischen Revisionsaufsichtsbehörden zusammen.

Die dem EJPD administrativ zugeordnete RAB ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und übt die Aufsicht über die Revisionsbranche unabhängig aus. Die RAB ist in ihrer Organisation sowie in ihrer Betriebsführung selbständig und führt eine eigene Rechnung ausserhalb der Bundesrechnung.

 
Adresse
Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde
Bundesgasse 18
CH-3003 Bern
T +41 31 560 22 22
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