Entscheide zu Unterbringung und Rückkehr der Kriegsvertriebenen

Medienmitteilungen, EJPD, 23.06.1999

Der Bundesrat hat am Mittwoch ein Rückkehr- und Wiedereingliederungsprogramm für Kriegsvertriebene aus dem Kosovo bewilligt und seine Positionen für die nationale Asylkonferenz vom 1. Juli 1999 festgelegt.

Situation im Asylbereich

In der Schweiz haben in den ersten fünf Monaten des laufenden Jahres 20'264 Personen um Asyl ersucht. Im Vergleich mit der entsprechenden Periode des Vorjahres bedeutet dies eine Zunahme um 64,5 Prozent. Der Trend deutet auf einen weiteren Anstieg der Gesuchszahlen hin. Während von Januar bis April 4'175, 3'834, 3'863 und 3'405 neue Asylsuchende registriert wurden, waren es im Mai bereits 5'030. Im Juni dürften Werte erreicht werden, wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg nie mehr verzeichnet wurden. Bis Mitte des Monats wurden 4'624 Personen gezählt, sodass für den ganzen Monat Juni mit bis zu 9'000 Asylgesuchen gerechnet wird.

Dank der getroffenen Vorbereitungen konnte die Unterbringungskapazität in den Empfangsstellen des Bundes von 1'000 auf 4'500 Betten erhöht werden. Zudem wurde das Verfahren der Registrierung weiter beschleunigt. Mit diesen Massnahmen und der Hilfe von Kantonen, Gemeinden und Privaten gelang es bisher selbst an Tagen mit über tausend neuen Asylsuchenden, Obdachlosigkeit zu vermeiden. Es werden alle Anstrengungen unternommen, damit dies auch in Zukunft so bleibt.

Perspektiven

Der Trend hoher Gesuchszahlen dürfte in den nächsten Wochen trotz Einmarsches der KFOR-Truppen im Kosovo anhalten. Die Zahl von täglich 1'000 neu eintreffenden Kriegsvertriebenen in Süditalien bestätigt diese Einschätzung. Die längerfristige Perspektive hängt eng mit den Fortschritten bei der Minenräumung, beim Wiederaufbau sowie bei der Versorgung des Kosovo mit Lebensmitteln und andern dringend benötigten Hilfsgütern zusammen. Wenn es in den kommenden vier Monaten vor dem Wintereinbruch nicht gelingt, für die rund 1,5 Millionen Kriegsvertriebenen in der Krisenregion wintersichere Unterkünfte zu schaffen und die Grundversorgung sicherzustellen, werden im Herbst in grossem Umfang neue Wanderungsbewegungen nach Westeuropa stattfinden. Der Hilfe vor Ort kommt deshalb absolute Priorität zu.

Unterbringung von Asylsuchenden

Der Bundesrat hat nach Konsultation mit Vertreterinnen und Vertretern kantonaler Direktorenkonferenzen beschlossen, an der bestehenden Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen festzuhalten. Eine direkte Zuteilung von Asylsuchenden an die Kantone ohne vorgängige Registrierung und grenzsanitarische Untersuchung in den Empfangsstellen des Bundes soll mit Blick auf die Gesundheitsrisiken und die administrative Belastung kantonaler Behörden nicht erfolgen. Ebenso wenig kann der Bund bei einer Überlastung der Kantone die dauernde Unterbringung von Asylsuchenden übernehmen. Der Bundesrat empfiehlt den dafür zuständigen Kantonen, bestehende Notstrukturen wie Zivilschutzunterkünfte zu verwenden oder selbst grössere Gemeinschaftsunterkünfte zu errichten und zu betreiben.

Der Bund unterstützt die Kantone wie folgt:

Der Bund kann die Kantone bei Spitzenbelastungen dadurch unterstützen, dass er seine eigenen Unterbringungskapazitäten erhöht. Das erreicht er, indem er die Asylgesuchsteller während einer gewissen Dauer in seinen Empfangsstellen bzw. in den Unterkünften des Bundes unterbringt ("Warteraum").

Der Bund kommt den Kantonen auch entgegen, indem er ihnen wenig genutzte militärische Anlagen und Militärunterkünfte - sofern er sie nicht selber benötigt - zur Verfügung stellt. Diese Unterkunftsbewirtschaftung von verfügbaren Räumlichkeiten bei Bund und Kantonen wird bereits heute flexibel gehandhabt. Demgegenüber erwartet der Bund, dass Kantone und Gemeinden ihm bei Bedarf Zivilschutzunterkünfte in der Umgebung von Empfangsstellen für die Erstunterbringung zur Verfügung stellen.

Diese "Warteräume" sollen auch der Entlastung der Empfangsstellen dienen. Für ausserordentliche Situationen plant der Bund die Schaffung einer grösseren Gemeinschaftsunterkunft. Dort sollen Asylsuchende untergebracht werden, wenn die Zahl der neu eintreffenden Kriegsvertriebenen selbst mit den ausgebauten Empfangsstellen-Strukturen nicht mehr zu bewältigen ist. Gleichzeitig wird das zwischen Bund und Kantonen eingeführte Meldesystem in Bezug auf verfügbare Unterkünfte in der Nähe der Empfangsstellen weitergeführt. Es soll dazu beitragen, dass bei Bedarf innert Stunden neue Unterkünfte zusätzlich zu den Empfangsstellen durch den Bund eröffnet werden können.

Rückkehr

Die Rückkehr der Kriegsvertriebenen wird in Absprache mit den internationalen Organisationen geplant. Das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) sieht vor, dass zunächst die innerhalb des Kosovo vertriebenen Personen, danach jene aus den Nachbarstaaten und erst zuletzt jene aus andern Aufnahmestaaten zurückkehren sollen. Angesichts ihrer besonderen Betroffenheit drängt die Schweiz aber darauf, möglichst früh mit einem Rückkehrprogramm beginnen zu können.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es aufgrund der unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen, der Verminung und der Zerstörungen im Kosovo problematisch sein wird, noch in diesem Jahr zwangsweise Rückführungen von Kriegsvertriebenen aus dem Kosovo durchzuführen. Dies mit einer wesentlichen Ausnahme: Wer in der Schweiz straffällig geworden ist, soll in den Kosovo zurückgeführt werden, sobald dies technisch wieder möglich ist.

Für alle andern Personen aus dem Kosovo sieht das vom Bundesrat genehmigte Rückkehr- und Wiedereingliederungskonzept zwei Phasen vor: In der ersten Phase soll ab 1. Juli 1999 die freiwillige Rückkehr gefördert werden. Personen, die sich bereits im laufenden Jahr zur Rückkehr entschliessen, erhalten individuelle Rückkehrhilfe. Sie umfasst einen Barbetrag von 2'000 Franken und materielle Hilfe vor Ort, vor allem Baumaterial.

In einer zweiten Phase sollen nach Aufhebung der kollektiven vorläufigen Aufnahme die übrigen Kriegsvertriebenen im Zeitraum von rund drei Jahren in den Kosovo zurückkehren. Wer pflichtgemäss ausreist, soll ebenfalls von individuellen Rückkehrhilfen profitieren. Allerdings wird der Umfang gegenüber der ersten Phase reduziert, um Anreize für eine möglichst frühe Rückkehr zu schaffen. Die Leistungen werden aufgrund der Erfahrungen der ersten Phase festgelegt.

Parallel zu beiden Phasen der Rückkehr leistet die Schweiz Strukturhilfe. Sie konzentriert sich dabei auf die Bereiche Wohnungsbau, Schulhäuser, Gesundheit, Trinkwasser und Landwirtschaft.

Um zu vermeiden, dass Kriegsvertriebene aus den Nachbarstaaten in die Schweiz einreisen, um hier von Rückkehrhilfen zu profitieren, muss die Teilnahme am Programm Personen vorbehalten bleiben, die vor dem 1. Juli 1999 in die Schweiz eingereist sind. Von dieser Befristung ausgenommen sind jene Personen, die im Rahmen des UNHCR-Kontingentes einreisen. Das Programm umfasst damit gegen 50'000 potentielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer und kostet unter Einschluss der Strukturhilfe rund 5'000 Franken pro Person. Auf lange Sicht wird dieser Betrag aber durch wegfallende Fürsorgeleistungen mehr als kompensiert.

Die Ausreisefristen der zweiten Phase müssen gestaffelt werden, um die Aufnahmefähigkeit des Kosovo nicht zu überfordern. Nach welchen Kriterien die Staffelung erfolgt, wird der Bundesrat nach Konsultationen mit dem UNHCR, den anderen Aufnahmestaaten und den Kantonen voraussichtlich im August oder September entscheiden. Gleichzeitig wird er festlegen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Rückkehr der Kriegsvertriebenen wieder als zumutbar gilt und die kollektive vorläufige Aufnahme aufgehoben werden kann.

Kontingentsaufnahme

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beschloss am 22. April 1999, gestützt auf eine Ermächtigung des Gesamtbundesrats, ein Kontingent von 2'500 Kriegsvertriebenen aus den Flüchtlingslagern Stankovac I und II in Mazedonien in der Schweiz aufzunehmen. Zwischen dem 5. Mai und dem 15. Juni wurden in der Folge 1'687 Kriegsvertriebene in die Schweiz überführt.

Mit der neuen Situation im Konfliktgebiet stellt sich die Frage, ob die Evakuierungen weitergeführt werden sollen. Der Bundesrat hat vom Ergebnis der Aussprache zwischen dem UNHCR und den Aufnahmestaaten vom 18. und 22. Juni 1999 Kenntnis genommen. In Übereinstimmung mit dem UNHCR und den übrigen Staaten hat er beschlossen, die Kontingentsflüge in der bisherigen Form einzustellen, das Kontingent aber trotzdem zu erfüllen. Die restlichen 813 Plätze sollen dazu dienen, auf Ersuchen des UNHCR Personen in der Schweiz aufzunehmen, die schwere gesundheitliche Probleme haben oder als Härtefälle gelten müssen. Eine enge Verwandtschaft mit Angehörigen in der Schweiz wird mitberücksichtigt.

Asylkonferenz vom 1. Juli 1999

Am 1. Juli 1999 treffen sich Bund und Kantone, um über ausserordentliche Massnahmen zur Bewältigung der Aufgaben im Asylbereich zu beraten. Vorgespräche mit Vertretern der kantonalen Direktorenkonferenzen fanden bereits am 16. Juni statt.

Gegenstand der Beratungen werden vor allem folgende Themen sein:

  • Das bereits erwähnte Unterbringungskonzept soll mit den Kantonen besprochen werden. Auch die Frage einer Erhöhung der durch den Bund finanzierten Betreuerstellen in den Kantonen wird - angesichts der stark erhöhten Zahl der Asylsuchenden - Gegenstand der Diskussion sein.
  • Arbeitsverbot / Beschäftigungsprogramme: Der Bundesrat zieht ein Arbeitsverbot für neueinreisende Asylbewerber in Erwägung. Mit den Kantonen sollen Vor- und Nachteile eines Verbotes und eine Befristung besprochen werden. Um die allfälligen Nachteile eines Arbeitsverbotes aufzufangen, zieht der Bundesrat Beschäftigungsprogramme in Erwägung .
  • Zudem soll mit den Kantonen überprüft werden, ob die Visumpraxis einzuschränken oder beizubehalten sei.
  • In Zusammenarbeit mit der Erziehungsdirektorenkonferenz sollen Lösungen zu Gunsten von schulpflichtigen Kindern aus dem Kosovo geprüft werden.
  • Die Kantone sollen hinsichtlich Einsparungen bei den Gesundheitskosten aufgefordert werden, die vorhandenen Möglichkeiten wie die Einschränkung des Zugangs zu Leistungserbringern, zu nutzen.
Der Bundesrat hat am Mittwoch seine Position im Sinne eines Verhandlungsmandats zu all diesen Fragen festgelegt. Er hat eine Delegation bestimmt, die den Bundesrat am 1. Juli 1999 vertreten wird: Bundespräsidentin Ruth Dreifuss, Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold und Bundesrat Joseph Deiss.

Über die Ergebnisse der Asylkonferenz vom 1. Juli wird im Anschluss an die Konferenz informiert.

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