Polizeizusammenarbeit: Ermächtigung zur Unterzeichnung von drei bilateralen Vereinbarungen mit Deutschland
Medienmitteilungen, EJPD, 23.06.1999
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, ermächtigt, drei weitere bilaterale Vereinbarungen mit Deutschland zu unterzeichnen. Es handelt sich um Anpassungen der bilateralen Zusatzverträge zum Europäischen Rechtshilfe- und Auslieferungsübereinkommen sowie zum Abkommen über Durchgangsrechte. Sie betreffen im wesentlichen die erleichterte Zustellung von Schriftstücken, Verfahrenserleichterungen bei der Auslieferung und Strassenverkehrsvorschriften.
Die Änderungen sind eine Folge des Vertrags über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, den Bundesrat Koller und der deutsche Bundesinnenminister Schily am 27. April 1999 in Bern unterzeichnet haben. Alle vier Verträge mit Deutschland sowie ein entsprechender Vertrag mit Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein sollen im Herbst als Gesamtpaket den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung überwiesen werden. Ähnliche Staatsverträge mit Frankreich und Italien haben die eidgenössischen Räte bereits am 22. April 1999 mit deutlicher Mehrheit genehmigt.
Die Änderungen sind eine Folge des Vertrags über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, den Bundesrat Koller und der deutsche Bundesinnenminister Schily am 27. April 1999 in Bern unterzeichnet haben. Alle vier Verträge mit Deutschland sowie ein entsprechender Vertrag mit Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein sollen im Herbst als Gesamtpaket den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung überwiesen werden. Ähnliche Staatsverträge mit Frankreich und Italien haben die eidgenössischen Räte bereits am 22. April 1999 mit deutlicher Mehrheit genehmigt.
