Bundesrat verabschiedet Botschaft über Verlängerung des Truppeneinsatzes zum Schutz bedrohter Einrichtungen

Medienmitteilungen, EJPD, 28.06.1999

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft und den Entwurf zum Genehmigungsbeschluss über die Verlängerung des Armee-Einsatzes zum Schutz bedrohter Einrichtungen verabschiedet.

Dank dem vom Bundesrat am 1. März 1999 beschlossenen Bewachungseinsatz der Armee konnten die aufgrund des Völkerrechts erforderlichen Schutzmassnahmen für die ausländischen Vertretungen in ausreichendem Mass durchgeführt werden. Die Erfahrungen der vergangenen Monate können als positiv für alle involvierten Stellen bezeichnet werden.

Mit Entscheid vom 31. Mai 1999 verlängerte der Bundesrat das Mandat der Armee für die Bewachung gefährdeter Objekte über den 1. Juli hinaus. Diese Verlängerung des Assistenzdienstes wird voraussichtlich länger als drei Wochen dauern. Deshalb ist gemäss Art. 70 des Militärgesetzes die nachträgliche Zustimmung der Eidgenössischen Räte erforderlich.

In seiner Botschaft hält der Bundesrat fest, dass namentlich Angriffe auf diplomatische Vertretungen ausländischer Staaten sowie auf Einrichtungen internationaler Organisationen weiterhin nicht ausgeschlossen werden können. Die Bedrohungslage für die gefährdeten Einrichtungen in der Schweiz hat sich mit dem Beginn des Prozesses gegen den PKK-Führer Oecalan verschärft. Und trotz des Friedensprozesses im Kosovo sind auch in diesem Zusammenhang Anschläge auf Vertretungen ausländischer Staaten nicht auszuschliessen.

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