Stellungnahme des Bundesrates zur Einrichtung von Online-Verbindungen im Bereich des Polizeiwesens

Der Bundesrat nimmt Stellung zu einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates

Medienmitteilungen, EJPD, 28.06.1999

Der Bundesrat hat am Mittwoch den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) zur Einrichtung von Online-Verbindungen im Polizeibereich in den Grundzügen zugestimmt. Er beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit dem Vollzug dieser Empfehlungen. Das EJPD wird der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren den Entwurf einer Regelung der Online-Verbindungen zwischen Bund und Kantonen im Polizeibereich unterbreiten.

1998 überprüfte die GPK im Rahmen ihrer Kontrollen die Einrichtung solcher Online-Verbindungen. Sie beauftragte in der Folge einen Experten, die Praxis der Bundesbehörden bei der Einrichtung von Online-Zugriffen zu untersuchen. Der Expertenbericht äussert sich zur Konzeption solcher Informatikanwendungen wie auch zur Gewährung von individuellen Zugriffsrechten an Benützerinnen und Benützer aus dem Kreis der Bundes- und Kantonsbehörden.

Nach Kenntnisnahme des Expertenberichts prüfte die GPK die geltenden rechtlichen und konzeptionellen Anforderungen an die Einrichtung von Online-Verbindungen. Intensiv befasste sie sich vor allem mit Fragen des Datenschutzes sowie mit den Anforderungen in Bezug auf Notwendigkeit, Verhältnismässigkeit und Zweck solcher Verbindungen. Anschliessend unterbreitete die Kommission ihren Schlussbericht dem Bundesrat und forderte ihn auf, dazu bis Ende Juni 1999 Stellung zu nehmen.

Die GPK machte in ihrem Schlussbericht mehrere Empfehlungen, die vor allem folgende Themenbereiche betreffen : Prüfung der Zweckmässigkeit einer Online-Verbindung, Koordination und Zusammenarbeit von Bund und Kantonen, Bewilligungsverfahren für Online-Anschlüsse, Kontrolle der Informatiksicherheit. Im Bereich der Kontrolle forderte die GPK den Bundesrat auf, den Systembetreibenden des Bundes die Möglichkeit zu geben, mittels Sicherheitsinspektionen die Einhaltung von Sicherheits-Grundsätzen und Anschlussbestimmungen durch die kantonalen und kommunalen Benützenden zu überwachen.

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