Neues Verfahren für die Heirat

Änderung der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Formular

Medienmitteilungen, EJPD, 18.08.1999

Die blauen Verkündakte in den öffentlichen Anschlagkästen der Zivilstandsämter gehören bald der Vergangenheit an. Im Jahr 2000 wird es keine Verkündungen der Eheversprechen mehr geben.

Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Änderung der Zivilstandsverordnung und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eine Anpassung der Verordnung über die Zivilstandsformulare beschlossen. Ein neues Vorbereitungsverfahren für die Heirat tritt an die Stelle der überholten Eheverkündung. Die Angaben der Verlobten werden nicht mehr systematisch von den Zivilstandsämtern der Heimatorte überprüft. Es genügt, wenn die Verlobten wie bisher mit Dokumenten nachweisen, dass sie die Ehevoraussetzungen erfüllen, und ihre Angaben zusätzlich in einer persönlichen Erklärung bestätigen. Das Zivilstandsamt kann in Zweifelsfällen gezielte Abklärungen anordnen und verlangen, dass die Verlobten dabei mitwirken.

Im Rahmen seiner neuen Kompetenzen legt der Bundesrat in der Zivilstandsverordnung Mindestanforderungen an die Aus- und Weiterbildung sowie einen minimalen Beschäftigungsgrad für Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte fest. Ziel ist es, bei der Beurkundung des Personenstandes in der Schweiz auch in Zukunft einen fachlich zuverlässigen Vollzug sicherzustellen. Dabei sind die Beratung der Bevölkerung und kundenorientierte Dienstleistungen besonders wichtig. Eine Verordnung über die Gebühren des Zivilstandswesens, die ebenfalls am 1. Januar 2000 in Kraft tritt, wird der Bundesrat in einigen Wochen beschliessen.

Bern, 18. August 1999

Kontakt / Rückfragen
Eidg. Amt für das Zivilstandswesen, T +41 31 322 42 42, Kontakt
Michel Montini, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 58 61, Kontakt