Vernehmlassung über höhere Streitwertgrenze für arbeitsrechtliche Streitigkeiten

Medienmitteilungen, EJPD, 25.08.1999

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ermächtigt, bei den Kantonen, beim Bundesgericht und bei den Sozialpartnern eine Vernehmlassung zur Streitwertgrenze bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten durchzuführen. Es handelt sich darum, die Grenze für die Unentgeltlichkeit des Verfahrens von 20 000 auf 30 000 Franken zu erhöhen. Damit soll der Teuerung Rechnung getragen werden und der verfahrensrechtliche Schutz der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer verbessert werden (sozialer Zivilprozess). Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende November 1999.

Der Bundesrat führt diese Vernehmlassung auf Ersuchen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates durch. Die Initiative hatte seinerzeit die Zürcher Nationalrätin Anita Thanei eingereicht.

Bern, den 25. August 1999

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