Bundesrat unterstützt Einschränkung der Immunität

Stellungnahme zu einer parlamentarischen Initiative

Medienmitteilungen, EJPD, 15.09.1999

Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich die parlamentarische Initiative für eine Einschränkung des Immunitätsschutzes der Parlamentsmitglieder. In diesem Sinn hat er am Mittwoch eine Stellungnahme an den Ständerat verabschiedet. Seine Rechtskommission hatte am 13. August die Initiative gutgeheissen und den Bundesrat um seine Meinung ersucht.

Die Strafverfolgung von Parlamentsmitgliedern und von Magistratspersonen, die das Parlament wählt, bedarf der Ermächtigung der eidgenössischen Räte. Nach der bisherigen Praxis wurde die Ermächtigung verweigert, wenn auch nur ein lockerer, mittelbarer Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit oder Stellung bestand. Die Rechtskommission des Ständerates schlägt vor, den Immunitätsschutz nur noch zu wahren, wenn die behauptete strafbare Handlung unmittelbar mit der amtlichen Tätigkeit zusammen hängt. Die Stellung als Parlamentarier allein genügt nicht.

Das Anliegen ist nicht neu. Der Bundesrat hatte bereits 1994 Gelegenheit, zu einer parlamentarischen Initiative mit der gleichen Stossrichtung Stellung zu nehmen. Bereits damals unterstützte er die Bestrebung, den Immunitätsschutz einzuschränken. In seiner neuen Stellungnahme bekräftigt er nun diese Auffassung. Er weist zudem darauf hin, dass die vorgeschlagene Änderung des Verantwortlichkeitsgesetzes nicht nur die Parlamentsmitglieder, sondern auch die Mitglieder des Bundesrates und des Bundesgerichts sowie den Bundeskanzler betrifft.

Bern, 15. September 1999

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