Mitglieder der Spielbankenkommission ernannt

Spielbankengesetz tritt auf den 1. April 2000 in Kraft

Medienmitteilungen, EJPD, 20.09.1999

Der Bundesrat hat am Montag die sechs Mitglieder der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) ernannt, nachdem er bereits im Frühjahr Benno Schneider zu ihrem Präsidenten gewählt hatte. Die vorgezogene Wahl ermöglicht es der Kommission, vor dem Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung ihr Geschäftsreglement zu erlassen, das Verfahren für die Erteilung der Spielbankenkonzessionen vorzubereiten und den Aufbau der administrativen Strukturen mitzugestalten.

Unabhängige Sachverständige

Die ESBK hat die Aufgabe, die Spielbanken zu beaufsichtigen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen. Sie ist zudem für die Durchführung des Konzessionsverfahrens zuständig und stellt dem Bundesrat Antrag betreffend eingereichte Konzessionsgesuche. Die Mitglieder der ESBK sind unabhängige Sachverständige, welche die Bereiche Wirtschaft, Recht, Steuern, Tourismus, Bekämpfung der Kriminalität und Soziales abdecken. Die ESBK setzt sich wie folgt zusammen:

  • Benno Schneider, Dr. iur, Rechtsanwalt und Unternehmer, St.Gallen(Präsident - bereits seit dem 1. Mai 1999 im Amt)
  • Chantal Balet Emery, Anwältin und Notarin, Sekretärin der Geschäftsstelle Genf der Wirtschaftsförderung, Grimisuat VS
  • Gottfried Künzi, lic. rer. pol., Direktor des Schweizer Tourismus-Verbandes, Herrenschwanden BE
  • Mark Pieth, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität Basel, Basel
  • Sarah Protti Salmina, lic. oec. publ., dipl. Steuerexpertin, Lugano
  • Eva Wyss, Dr. oec., Diplomkriminologin, Leiterin des Nationalen Forschungsprogramms 40 (Gewalt im Alltag und organisierte Kriminalität), Bern
  • Gérald Schaller, Chef des Justiz- und Finanzdepartements des Kantons Jura (Kantonsvertreter), Delémont
Der ESBK steht ein ständiges Sekretariat zur Seite, dem bei der Beurteilung der Konzessionsgesuche und bei der Überwachung der Spielbanken eine zentrale Rolle zukommen wird. Damit das Sekretariat beim Inkraftreten der neuen Gesetzgebung voll operationell sein kann, muss ebenfalls vorzeitig qualifiziertes Personal rekrutiert werden. Zum Leiter des Sekretariats ist Yves Rossier, lic.iur., LL.M (Freiburg), zurzeit wissenschaftlicher Berater im Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, bestimmt worden.

Warum Inkraftsetzung am 1. April 2000?
Das neue Spielbankengesetz (SBG) und die Ausführungsbestimmungen werden nach dem neuem Zeitplan auf den 1. April 2000 in Kraft gesetzt. Die Verschiebung des Inkrafttretens um drei Monate ist aus verschiedenen Gründen notwendig: Während des offiziell bis heute Montag dauernden Vernehmlassungsverfahrens zu den Ausführungsbestimmungen zum SBG hat bisher weniger als die Hälfte der Kantone ihre Stellungnahme einreichen können. Die Branche würdigte die Verordnungsentwürfe insgesamt positiv, erhob aber Einwände gegen gewisse Punkte, die ihrer Ansicht nach überarbeitet werden sollten. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, entschied sich für eine Erstreckung des Zeitplans. Die zeitliche Erstreckung ermöglicht es dem Projektteam Casino 2000, die umstrittenen Fragen einer vertieften Prüfung zu unterziehen (namentlich das Besteuerungsmodell, das Spielangebot in den Casinos A und B sowie die Regelung der provisorischen Konzessionen). Zudem erhalten die Kantone mehr Zeit, um ihre Gesetzgebung anzupassen.

Kontakt / Rückfragen
Eidg. Spielbankenkommission ESBK, T +41 31 323 12 04, Kontakt