Gesetzliche Grundlage für fälschungssicheren Pass

EJPD eröffnet Vernehmlassung zum Ausweisgesetz

Medienmitteilungen, EJPD, 04.10.1999

Der Bundesrat will klare Rechtsgrundlagen für den neuen Schweizer Pass und die Identitätskarte (IDK) schaffen und hat deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, den Vorentwurf zum "Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige" (Ausweisgesetz) den Kantonen, Parteien sowie den interessierten Institutionen und Verbänden bis Ende Januar 2000 zur Vernehmlassung zu unterbreiten. Der neue Pass wird 2003 eingeführt und wird dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.

Der 1985 eingeführte Schweizer Pass muss aus Sicherheitsgründen ersetzt werden. Er zeichnet sich zwar nach wie vor durch hohe Fälschungssicherheit aus, Totalfälschungen sind selten. In letzter Zeit tauchen jedoch relativ häufig Verfälschungen (insbesondere Auswechslung von Bildern) auf. Zudem entspricht der Pass nicht mehr den internationalen Standards, da er nicht maschinenlesbar ist und im Format von den Normen der von der Schweiz 1944 mitgegründeten ICAO (International Civil Aviation Organization) abweicht. Im weiteren besteht wegen fehlender EDV-Vernetzung zwischen den ausstellenden Behörden keine Kontrollmöglichkeit, um Mehrfachausstellungen von Pässen auf die gleiche Person effizient zu verhindern. Schliesslich genügt die Passverordnung von 1959 den heutigen Ansprüchen nicht mehr, da die elektronische Bearbeitung von Personendaten gemäss Datenschutzgesetz eine gesetzliche Grundlage erfordert.

Jede Person erhält einen eigenen Ausweis

Der als Grundsatzgesetz konzipierte Gesetzesentwurf regelt Anspruch und Inhalt der Ausweisarten (Pass und Identitätskarte). Der Pass wird neu nur noch eine fixe Gültigkeitsdauer haben und nicht mehr verlängerbar sein; der Bundesrat legt die Dauer auf Verordnungsstufe fest. Kindereinträge sind nicht mehr möglich, da in Zukunft jede Person einen eigenen Ausweis erhält. Damit werden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Sorgerecht vermieden und Kindesentführungen erschwert.

Einheitliches Ausstellungsverfahren...

Der Gesetzesentwurf regelt ferner die Grundsätze des Ausstellungsverfahrens. Zukünftig werden die Schweizer Bürgerinnen und Bürger nicht nur die Identitätskarte, sondern auch den Pass in einem einheitlichen Verfahren erhalten: Sie beantragen die Ausweise bei der Gemeinde (im Ausland: bei den Schweizer Vertretungen), welche die Anträge an die ausstellende Behörde weiterleitet. Diese Behörde (kantonale Passstelle oder Schweizer Vertretung im Ausland) prüft die Richtigkeit der Daten und ob keine Gründe vorliegen, die gegen die Ausstellung des Ausweises sprechen (z.B. ob die Person zur Verhaftung ausgeschrieben ist). Danach leitet sie die Daten on-line an die zentrale Personalisierungsstelle weiter. Nur die zentrale Personalisierung (Einfügung der individuellen Angaben des Inhabers inklusive Foto) und Konfektionierung (Zusammenstellung des Passbüchleins nach der Personalisierung) ermöglicht es, einen fälschungssicheren Pass zu einem erschwinglichen Preis herzustellen.

... und einheitlicher Preis

Der Gesetzesentwurf sieht ferner die Einführung einer einheitlichen Gebühr für die Ausstellung der Ausweise vor. Während die Identitätskarte heute zu einem einheitlichen Preis abgegeben wird, setzen die Kantone unterschiedliche Gebühren für den Pass fest, was Preisunterschiede bis zu 65% für das gleiche Produkt zur Folge hat. Der Bundesrat wird die Höhe der kostendeckenden Gebühr nach Konsultation der Kantone in der Verordnung festlegen.

Missbräuche verhindern

Mit dem Ausweisgesetz schafft der Bundesrat die gesetzliche Grundlage, damit Daten erhoben und bearbeitet werden können. Nur mit der Führung eines zentralen Informationssystems lässt sich die unberechtigte Mehrfachausstellung auf eine Person und die missbräuchliche Verwendung eines Ausweises verhindern. Deshalb können neben den ausstellenden Behörden auch das Grenzwachtkorps, die von den Kantonen zur Identitätsabklärung und zur Aufnahme von Verlustmeldungen bezeichneten Stellen und die für aus dem In- und Ausland eingehenden Anfragen als zuständig bezeichnete Polizeistelle des Bundes zum Zweck der Identitätsabklärung direkt Daten im Informationssystem abfragen.

Stand des Projektes Pass 2003

Der Bund hatte im Frühjahr das Projekt "Pass 2003" (Entwicklung und Herstellung der neuen Schweizer Passdokumente und allenfalls den Ausbau und Betrieb einer zentralen Stelle für die Personalisierung) nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen bzw. der WTO (World Trade Organization) im selektiven Verfahren ausgeschrieben. Nach der Präqualifikation versandte der Bund im Sommer das Pflichtenheft an die qualifizierten Bewerber, die ihre Offerten bis Ende Oktober einreichen müssen. Anschliessend beurteilt der Bund eingehend die Offerten und trifft dann den Evaluationsentscheid; im Juli 2000 wird es den Zuschlag bekannt geben.

Bern, 4. Oktober 1999

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