Hongkong: Sondierungsgespräche über eine mögliche Visumbefreiung

Medienmitteilungen, EJPD, 05.10.1999

Die Schweiz ist unter bestimmten Voraussetzungen bereit, die Inhaber eines Passes der administrativen Sonderregion Hongkong von der Visumpflicht zu befreien, wie dies bereits der Fall ist für Bürger von Hongkong, welche einen British National Overseas Pass besitzen. Die Voraussetzungen im Hinblick auf eine solche Liberalisierung standen im Mittelpunkt eines informellen Treffens zwischen dem Direktor des Hongkonger Einwanderungsamts, Ambrose Lee, und dem Direktor des Bundesamts für Ausländerfragen, Peter Huber, am 4. Oktober 1999, in Bern.

Keine Visumpflicht für Schweizer

Schweizer Bürger können ohne Visum in Hongkong einreisen. Hongkong hat die Schweiz deshalb schon mehrmals um die Gewährung des Gegenrechts ersucht. Der besondere Status erlaubt es den Behörden von Hongkong, den einheimischen Bewohnern mit ständigem Wohnsitz in der administrativen Sonderregion einen eigenen Pass (HK SAR-Pass) auszustellen.

Rasche Aufnahme von Vertragsverhandlungen

Inhaber eines solchen HK SAR-Passes sollen ab einem noch zu bestimmenden Datum ohne Visum in die Schweiz einreisen können. Um die Visumbefreiung in die Tat umzusetzen, soll gemäss Antrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements an den Bundesrat eine entsprechende bilaterale Vereinbarung sowie ein Rückübernahmeübereinkommen abgeschlossen werden. Wie die Sondierungsgespräche in Bern ergaben, sind die Einwanderungsbehörden von Hongkong grundsätzlich mit diesem Vorgehen einverstanden. Die Verhandlungen über diese beiden Abkommen sollen - vorbehältlich der Zustimmung des Bundesrates - so rasch als möglich aufgenommen werden.

Die Visumbefreiung wird vor allem für den Geschäfts- und Tourismusverkehr wesentliche Erleichterungen bringen und das schweizerische Generalkonsulat in Hongkong entlasten. Jährlich werden gegen 10'000 Einreisevisa an Bewohner von Hongkong ausgestellt.

Bern, 5. Oktober 1999

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