Bundesrat mit Sofortmassnahmen zur Entlastung des Bundesgerichts einverstanden
Stellungnahme zu einer parlamentarischen Initiative der Geschäftsprüfungskommissionen des National- und Ständerates
Medienmitteilungen, EJPD, 05.10.1999
Der Bundesrat hat am Montag zu einer parlamentarischen Initiative Stellung genommen, mit der bis zum Inkrafttreten eines neuen Bundesgerichtsgesetzes das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) punktuell entlastet werden sollen. Vorgeschlagen werden unter anderem die Abschaffung des Einstimmigkeitserfordernisses im Zirkulationsverfahren, die weitgehende Aufhebung der Direktprozesse in der Zivilrechtspflege, eine Einschränkung der Legitimation des Geschädigten zur Nichtigkeitsbeschwerde, die Schaffung einer Rekurskommission für Staatshaftungsstreitigkeiten des Bundes und die Erhöhung der Richterzahl am EVG. Ferner soll das EVG in Streitigkeiten über Sozialversicherungsleistungen grundsätzlich nur noch prüfen, ob eine Rechtsverletzung vorliegt. An die Sachverhaltsfeststellung durch das vorinstanzliche Gericht soll das EVG gebunden sein, wenn diese weder unvollständig noch offensichtlich unrichtig ist noch auf einer Verletzung wesentlicher Verfahrensbestimmungen beruht. Eine analoge Vorschrift gilt seit langem für das Bundesgericht. Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte hatten die Initiative auf Anregung der beiden Gerichte ausgearbeitet.
Eher skeptisch beurteilt der Bundesrat die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen. Einzig von der Wahl zweier zusätzlicher Richter ins EVG und von der Abschaffung der Vorschrift, die dem EVG einen umfassenderen Prüfungsmassstab auferlegt als dem Bundesgericht, erwartet er eine nennenswerte Entlastung.
Die Volksabstimmung ist für das nächste Jahr geplant, ebenso die Vorlage einer Botschaft für ein Bundesgesetz über das Bundesgericht und die richterlichen Vorinstanzen.
Bern, den 5.10. 1999
Grundsätzliche Zustimmung
Der Bundesrat stimmt den Vorschlägen der Geschäftsprüfungskommissionen grundsätzlich zu. Zur Ablehnung beantragt er jedoch die Änderung, wonach das Bundesgericht auch dann auf dem Weg der Aktenzirkulation urteilen könnte, wenn sich unter den beteiligten Richtern keine Einstimmigkeit ergibt. Nach Auffassung des Bundesrates soll die Frage, ob und wieweit die Tradition der öffentlichen Beratung am Bundesgericht aufzugeben ist, bei der Schaffung des neuen Bundesgerichtsgesetzes entschieden werden. Bei dieser Gelegenheit werden Rolle und Aufgaben des obersten Gerichts in einem grösseren Zusammenhang diskutiert.Eher skeptisch beurteilt der Bundesrat die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen. Einzig von der Wahl zweier zusätzlicher Richter ins EVG und von der Abschaffung der Vorschrift, die dem EVG einen umfassenderen Prüfungsmassstab auferlegt als dem Bundesgericht, erwartet er eine nennenswerte Entlastung.
Bundesrat setzt weiterhin auf Totalrevision der Bundesrechtspflege
Der anhaltenden Überlastung des Bundesgerichts und des EVG kann nach Meinung des Bundesrates nur mit einer Gesamtrevision der Bundesrechtspflege nachhaltig begegnet werden. Die Arbeiten an einer solchen Gesamtrevision sind sowohl auf Verfassungs- wie auf Gesetzesstufe in vollem Gang. Das Paket Justizreform der laufenden Verfassungsreform dürfte von den Eidgenössischen Räten noch in diesem Jahr verabschiedet werden.Die Volksabstimmung ist für das nächste Jahr geplant, ebenso die Vorlage einer Botschaft für ein Bundesgesetz über das Bundesgericht und die richterlichen Vorinstanzen.
Bern, den 5.10. 1999
