Ausländerregelung 1999/2000: Ohne Änderungen beschlossen
Der Entwurf des Bundesrates wurde in der Vernehmlassung begrüsst
Medienmitteilungen, EJPD, 20.10.1999
Der Bundesrat hat die vorjährige Ausländerregelung (Begrenzungsverordnung BVO) ohne Änderungen um ein Jahr verlängert. Die Mehrheit der Vernehmlasser unter-stützte seinen entsprechenden Vorschlag vom 14. Juni 1999.
Eine Revision der Begrenzungsverordnung drängt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf, weil namentlich das Abkommen über den Personenverkehr mit der EU die schweizerische Ausländerregelung in naher Zukunft massgeblich beeinflussen wird.
Die Höchstzahlen für das Kontingentsjahr vom 1. November 1999 bis 31. Oktober 2000 sind demnach wie folgt freigegeben:
Eine Revision der Begrenzungsverordnung drängt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf, weil namentlich das Abkommen über den Personenverkehr mit der EU die schweizerische Ausländerregelung in naher Zukunft massgeblich beeinflussen wird.
Festhalten an den bisherigen Höchstzahlen
Eine unveränderte Fortschreibung der bisherigen Höchstzahlen wurde ebenfalls mehrheitlich unterstützt. Aufgrund der gesamtschweizerischen Ausschöpfung der Kontingente lehnt der Bundesrat eine Erhöhung der Bewilligungen für Jahres- und Kurzaufenthalter sowie für Saisonniers zur Zeit ab, auch wenn vereinzelte Kantone aufgrund der anziehenden Konjunktur ihre Höchstzahlen praktisch ausgeschöpft ha-ben. Er zieht es vor, dass in begründeten Fällen nach Rücksprache mit dem Bun-desamt für Ausländerfragen eine Lösung im Rahmen der bestehenden Höchstzah-len, beispielsweise durch Abtretung von nicht benötigten Kontingenten anderer Kan-tone, gesucht wird. Dies gilt namentlich für Saisonniersbewilligungen in stark touri-stisch ausgerichteten Kantonen. Eine vorzeitige Abschaffung des Saisonnierstatuts lehnt der Bundesrat jedoch ab, weil Saisonbewilligungen ohnehin nur noch für EU/EFTA-Staatsangehörige möglich sind und das bilaterale Abkommen im Perso-nenverkehr nach Inkrafttreten für Saisontätigkeiten ein entsprechendes Kurzaufent-halterstatut vorsieht.Die Höchstzahlen für das Kontingentsjahr vom 1. November 1999 bis 31. Oktober 2000 sind demnach wie folgt freigegeben:
- Jahresaufenthalter: 17'000; 12'000 Kantone, 5'000 Bund
- Kurzaufenthalter: 18'000; 11'000 Kantone, 7'000 Bund
- Saisonniers: 88'000; 80'000 Kantone, 8'000 Bund
