BRP-Direktor Widmer verlässt Bundesverwaltung
Medienmitteilungen, EJPD, 01.12.1999
Direktor Ueli Widmer vom Bundesamt für Raumplanung (BRP) wird seinen Posten Ende Februar 2000 verlassen. Er hat dem Bundesrat seine Kündigung eingereicht. Widmer folgt einem Ruf aus der Privatwirtschaft, wo er eine Führungsfunktion im internationalen Industriebereich übernehmen wird.
Widmer trat die Leitung des BRP, das zum Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement gehört, im August 1998 an. Vorher hatte er als Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden die Bau-, Umweltschutz- und Energiedirektion geleitet und daneben an der HWV St. Gallen über das Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie unterrichtet.
In seine Direktionszeit fiel die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, der das Volk am 7. Februar 1999 zustimmte. Seither beschäftigt sich das BRP hauptsächlich mit der Umsetzung des Gesetzes. Im übrigen nimmt das Bundesamt zusammen mit den Kantonen, die für die Raumplanung in erster Linie zuständig sind, eine wichtige nationale Aufgabe wahr. Dazu gehören die laufende Unterstützung und Koordination bei der Erfüllung raumplanerischer Aufgaben, die Organisation und Zusammenarbeit mit dem Ausland sowie die Durchsetzung raumplanerischer Anliegen bei Grossprojekten des Bundes.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Kündigung zur Kenntnis genommen.
Bern, 1. Dezember 1999
Widmer trat die Leitung des BRP, das zum Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement gehört, im August 1998 an. Vorher hatte er als Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden die Bau-, Umweltschutz- und Energiedirektion geleitet und daneben an der HWV St. Gallen über das Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie unterrichtet.
In seine Direktionszeit fiel die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, der das Volk am 7. Februar 1999 zustimmte. Seither beschäftigt sich das BRP hauptsächlich mit der Umsetzung des Gesetzes. Im übrigen nimmt das Bundesamt zusammen mit den Kantonen, die für die Raumplanung in erster Linie zuständig sind, eine wichtige nationale Aufgabe wahr. Dazu gehören die laufende Unterstützung und Koordination bei der Erfüllung raumplanerischer Aufgaben, die Organisation und Zusammenarbeit mit dem Ausland sowie die Durchsetzung raumplanerischer Anliegen bei Grossprojekten des Bundes.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Kündigung zur Kenntnis genommen.
Bern, 1. Dezember 1999
