Bundesamt für Polizei

Die Bundesanwaltschaft gibt der Strafanzeige gegen Bundesrat Ogi keine Folge

Medienmitteilungen, fedpol, 05.02.1999

Die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens erfordet das Vorliegen eines hinreichenden Anfangsverdachts. Die entsprechende Prüfung einer Strafanzeige gegen Bundesrat Ogi hat indes sofort ergeben, dass es sich bei diesen Beschuldigungen um völlig aus der Luft gegriffene Verdächtigungen handelt.

Am 2. Februar 1998 wurde bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Bundesrat Ogi und das Internationale Olympische Komitee (IOK) betreffend Sichbestechenlassen und Bestechen eingereicht.

Eine Prüfung der Beschuldigungen hat ergeben, dass es nicht den geringsten konkreten Verdacht dafür gibt, dass von Seiten des IOK Bundesrat Ogi die Zusprechung der Winterspiele 2006 an Sion für den Fall angeboten oder versprochen worden sein könnte, dass er sich für die Befreiung des IOK von der Mehrwertsteuer einsetzte. Ebensowenig besteht auch nur ein Anfangsverdacht dafür, dass umgekehrt Bundesrat Ogi Kreisen des IOK angeboten oder versprochen haben könnte, sich im Gegenzug zur Zusprechung der Winterspiele 2006 für die erwähnte Steuerbefreiung stark zu machen. Im übrigen ist für diese Steuerbefreiung, über die noch gar nicht entschieden ist, die Bundesversammlung und nicht Bundesrat Ogi zuständig.

Mit Verfügung vom 4. Februar 1999 entschied deshalb die Bundesanwaltschaft dieser Anzeige keine Folge zu geben.

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