Bundesamt für Justiz

Schweiz ersucht die USA um die Auslieferung von Lasarenko

Medienmitteilungen, BJ, 27.04.1999

Die Schweizer Botschaft in Washington hat heute Dienstag im Auftrag des Bundesamtes für Polizeiwesen (BAP) den US-Behörden das formelle Auslieferungsersuchen für Pawlo Lasarenko übergeben. Das Ersuchen stützt sich auf einen Haftbefehl der Genfer Untersuchungsbehörden, die gegen den ehemaligen ukrainischen Ministerpräsidenten ein Strafverfahren wegen "Geldwäscherei" führen.

Lasarenko war am 2. Dezember 1998 bei der Einreise in die Schweiz in Basel angehalten und nach Genf überführt worden. Die Genfer Untersuchungsbehörden, die für den Vollzug von verschiedenen ukrainischen Rechtshilfegesuchen verantwortlich sind und zudem ein eigenes Verfahren wegen "Geldwäscherei" führen, ordneten zunächst die Untersuchungshaft gegen Lasarenko an, liessen ihn jedoch später gegen eine Kaution von 4 Mio. Franken frei.

Rechtshilfeverfahren in Genf und Zürich

Die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft in Kiew führt ein Strafverfahren wegen Veruntreuung von Staatsgeldern und anderen Vermögensdelikten gegen verschiedene Personen durch. Im Rahmen dieses Verfahrens, das auch Lasarenko betrifft, richtete die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft seit Februar 1997 über zwanzig Rechtshilfeersuchen an die Schweiz. Die Generalstaatsanwaltschaft ersuchte vor allem um Beweiserhebungen (Bankunterlagen, Zeugenbefragungen). Im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens wurden in Genf auch verschiedene Konten mit über 10 Mio. US Dollar gesperrt. Einzelne Ersuchen sind erledigt; ein Teil der gewünschten Dokumente konnte bereits der Generalstaatsanwaltschaft in Kiew übergeben werden. Die Mehrzahl der Rechtshilfeersuchen sind jedoch noch in Genf und Zürich hängig.

Kontakt / Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 77 88, Kontakt