Eidgenössische Spielbankenkommission

Das Aus für unechte Punktespielautomaten

Kantone haben sich mehrheitlich für den Widerruf der Feststellungsverfügungen ausgesprochen

Medienmitteilungen, ESBK, 22.06.1999

Bern. Die häufig zum Glücksspiel um Geld missbrauchten sogenannten unechten Punktespielautomaten werden aus dem Verkehr gezogen. Der Bund wird voraussichtlich per Ende 1999 die Feststellungsverfügungen für diese Geräte widerrufen, wie das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) die Kantone in einem Schreiben informiert hat.

In einer Umfrage des BAP hatten sich 20 Kantone für den Widerruf der Feststellungsverfügungen ausgesprochen. Nach ihrer Ansicht können Missbräuche nur durch diese Massnahme wirksam unterbunden werden. Demgegenüber wäre die zweite vom BAP zur Diskussion gestellte Massnahme - die Beschränkung des Einsatzes auf höchstens 20 Rappen pro Spiel - nicht nur weniger wirksam, sondern auch mit unverhältnismässig hohen Kontrollaufwand für die kantonalen Polizei- und Gerichtsbehörden verbunden. Der Bund wird nun die Branche näher informieren und die Verfügungen voraussichtlich per Ende 1999 widerrufen. Anschliessend werden die betroffenen Kantone die Betriebsbewilligungen für die unechten Punktespielautomaten zurückziehen.

Punktegewinne "schwarz" ausbezahlt
Die unechten Punktespielautomaten sind Geräte, die bezüglich Aufbau und Funktionsweise stark den in der Schweiz verbreiteten Geldspielautomaten gleichen. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die Geräte keine Geldgewinne auszahlen können, da kein Auszahlmechanismus vorhanden sein darf. Als "Gewinn" stellen diese Geräte lediglich einen Punktegewinn in Aussicht, der eventuell zu Freispielen berechtigt. Solche Automaten werden aber sehr oft zum verbotenen Glücksspiel um Geld missbraucht, indem der Spieler mit dem Wirt oder Betreiber eine geheime Abmachung trifft, dass allfällige Punktegewinne nach beendetem Spiel "schwarz" in Geldgewinne oder andere vermögensrechtliche Vorteile umgewandelt werden.

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