Unechte Punktespielautomaten werden aus dem Verkehr gezogen
Medienmitteilungen, ESBK, 29.12.1999
Bern. Die häufig zum Glücksspiel um Geld missbrauchten sogenannten unechten Punktespielautomaten werden aus dem Verkehr gezogen. Der Bund hat die Feststellungsverfügungen von acht verschiedenen Typen widerrufen. Die betroffenen Geräte können während einer Uebergangsfrist noch bis Ende März 2000 weiter betrieben werden.
Das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) hat in den Jahren 1995/96 acht verschiedene Typen von Spielautomaten als Unterhaltungs- bzw. Punktespielautomaten zugelassen. Es hielt in den Feststellungsverfügungen fest, dass diese Automaten eine gewisse Unterhaltung böten und nicht zum Geldspiel verleiten dürften. Diese Annahme erwies sich als falsch. Die unechten Punktespielautomaten wurden teilweise massiv zum unerlaubten Geldspiel missbraucht. Das BAP wurde deshalb von verschiedener Seite sowie von den Kantonen aufgefordert, Schritte gegen diesen Missbrauch zu unternehmen. Eine im Frühjahr 1999 bei den Kantonsregierungen durchgeführte Umfrage ergab, dass eine Mehrzahl der Kantone den Widerruf der Verfügungen befürwortet.
Die betroffenen Hersteller, Aufsteller und Betreiber wurden mehrmals über den geplanten Widerruf informiert. Zudem wurde ihnen sowie den betroffenen Branchenverbänden die Gelegenheit zur Wahrung des rechtlichen Gehörs geboten. Nachdem keine stichhaltigen Gründe gegen den Widerruf geltend gemacht worden sind, hat der Bund die Feststellungsverfügungen unter Gewährung einer Übergangsfrist von drei Monaten per sofort widerrufen. Die betroffenen unechten Punktespielautomaten können noch während drei Monaten weiter betrieben werden.
