Casino Mendrisio muss definitiv schliessen

Der Bundesrat lehnt das Wiedererwägungsgesuch der Tessiner Regierung ab

Medienmitteilungen, EJPD, 19.01.2000

Der Bundesrat hält daran fest, dass das Casino von Mendrisio auf den 1. April 2000 seinen Betrieb einstellen muss. Er hat ein Wiedererwägungsgesuch der Tessiner Regierung abgelehnt, weil darin keine neuen Argumente vorgebracht werden, die den Bundesrat veranlassen würden, auf seinen Entscheid vom 22. Dezember 1999 zurückzukommen.

Mit dem neuen Spielbankengesetz (SBG), das per 1. April 2000 in Kraft tritt, erhalten jene Kursäle eine Uebergangs-Konzession, die über eine ordentliche, vom Bundesrat genehmigte Boulespielbewilligung verfügen. Diese Voraussetzung erfüllt das Casino Mendrisio nicht. Es hatte den Betrieb im November 1997 als reines Automatencasino (ohne Boulespiel) aufgenommen und damit das bundesrätliche Moratorium umgangen.

Der Bund hat deshalb bereits im Juni 1997 den Kanton Tessin auf das Risiko aufmerksam gemacht, das mit der Bewilligung bzw. dem Betrieb eines reinen Automatencasinos ohne Genehmigung des Bundes verbunden ist. Die Tessiner Regierung hat auch die Betreiber davon in Kenntnis gesetzt. Das Casino Mendrisio hat seinen Betrieb damit in voller Kenntnis des Risikos aufgenommen.

Der Bundesrat hält in seinem Entscheid weiter fest, dass entgegen der Ansicht der Tessiner Regierung keine Ungleichbehandlung mit anderen Gesuchen vorliegt, und dass im Genehmigungsverfahren für den Kursaal Mendrisio zu Recht erneut überprüft worden sei, ob Mendrisio die Funktion eines eigenständigen Fremdenverkehrsplatzes erfülle.

Obwohl der Bund rechtzeitig das Risiko aufgezeigt hat, bedauert der Bundesrat die Konsequenzen aus der Schliessung des Casinos. Er ist aber davon überzeugt, dass durch die Neukonzessionierung von Spielbanken nach dem neuen Gesetz längerfristig nicht zuletzt der durch die Schliessung absehbare Verlust von Arbeitsplätzen im Kanton Tessin mehr als wettgemacht wird. Der Bunderat hat davon Kenntnis genommen, dass die Betreiber des Casinos Mendrisio bei der Bundesversammlung eine Aufsichtsbeschwerde in dieser Sache eingereicht haben.

Bern, 19. Januar 2000

Kontakt / Rückfragen
Eidg. Spielbankenkommission ESBK, T +41 31 323 12 04, Kontakt