Mandat der Eidg. Ausländerkommission (EKA) vom 6.3.95

Medienmitteilungen, EJPD, 02.02.2000

Die Kommission:

  1. Befasst sich mit allgemeinen Fragen, die sich aus der Anwesenheit von Ausländerinnen und Ausländern ergeben (wirtschaftlich, sozial, etc.).
  2. Erarbeitet Möglichkeiten und Initiativen für ein besseres Zusammenleben zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung.
  3. Befasst sich mit der Situation der Ausländerinnen und Ausländer unter verschiedenen Aspekten (rechtlich, schulisch, beruflich etc.);
  4. Verbessert deren Information, deren Aus- und Weiterbildungs-möglichkeiten sowie deren Bereitschaft, mit den ortsüblichen Lebens- und Arbeitsbedingungen vertraut zu werden und Kontakte zur schweizerischen Bevölkerung zu pflegen.
  5. Bemüht sich darum, in der schweizerischen Bevölkerung das Wissen um die Probleme, die Andersartigkeit sowie das Gemeinsame der ausländischen Mitbewohner zu verbessern; sie orientiert über die soziale, wirtschaftliche und demographische Bedeutung der Ausländerpräsenz und entkräftet bestehende Vorurteile.
  6. Befasst sich mit dem Bereich der Integration der Ausländerinnen und Ausländer mit fremdenpolizeilicher Bewilligung und wirkt in dieser Hinsicht koordinierend.
  7. Übt in integrationsrelevanten Fragen Mittlerfunktionen zwischen den in der Ausländerarbeit tätigen Stellen und den Bundesbehörden aus
  8. Organisiert regelmässig Aussprachen v.a. mit Ausländervereinigungen, Ausländerdienststellen und Ausländerkommissionen.
  9. Nimmt zu allgemeinen Migrationsfragen Stellung (insbes. aus integrationspolitischer Sicht).
  10. Wird im Vernehmlassungsverfahren zu Erlassen aus dem Migrationsbereich angehört.
  11. Verfasst für Bundesrat / Departemente Gutachten zu bes. Fragen.
  12. Verfasst für BR Jahresbericht, Studien und Empfehlungen

Dies sind die bisherigen Aufgaben der EKA. Sie werden in nächster Zeit modifiziert. Der EKA werden insbesondere neu die Anträge und Stellungnahmen für finanzielle Beiträge (gemäss Wortlaut Integrationsartikel, Art. 25a ANAG) übertragen.

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Informationsdienst EJPD, T +41 31 322 18 18, Kontakt