Neuer gesetzlicher Rahmen für den Designschutz

Medienmitteilungen, EJPD, 16.02.2000

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft und die Entwürfe für ein neues Bundesgesetz über den Schutz von Design (Designgesetz) und für eine Ratifizierung des Haager Musterschutz-Abkommens (Genfer Akte) in der Fassung von 1999 zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Altes Gesetz nicht mehr zeitgemäss

Das neue Designgesetz soll das dieses Jahr exakt 100-jährige Muster- und Modellgesetz ablösen, das den gesteigerten Anforderungen der modernen Wirtschaft nicht mehr genügt. Prioritäres Ziel des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist es, den Designschöpfern einen zeitgemässen Designschutz zur Verfügung zu stellen. Die unumstrittenen Vorteile des geltenden Gesetzes, insbesondere das einfache und rasche Eintragungsverfahren, sollen jedoch soweit als möglich beibehalten werden. Das neue Gesetz berücksichtigt die wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene. Geplant ist auch, die herkömmlichen Begriffe "Muster" und "Modell" durch den zeitgemässeren Terminus "Design" zu ersetzen. Design soll künftig geschützt werden, wenn es neu ist, ein gewisses Mass an Eigenart aufweist und wenn dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum zusammen mit einem Hinterlegungsgesuch eine zur Reproduktion geeignete Abbildung des Designs eingereicht worden ist. Die Schutzdauer wird von bisher maximal 15 Jahren auf neu höchstens 25 Jahre ausgedehnt.

Designschutz auf internationaler Ebene vereinfacht

Am 2. Juli 1999 wurden die Arbeiten für eine Totalrevision des Haager Musterschutz-Abkommens erfolgreich abgeschlossen. Bei diesem Staatsvertrag handelt es sich um ein internationales Registrierungsabkommen, dank dessen einem Design mit bloss einem Gesuch in allen Mitgliedsstaaten Schutz gewährt wird. Das neue Abkommen integriert die beiden weltweit vorherrschenden Schutzrechtssysteme unter einem Dach. Es ist deshalb zu erwarten, dass ihm weit mehr Staaten beitreten werden, als dies beim geltenden Haager Musterschutz-Abkommen aus dem Jahre 1960 der Fall war. Die Schweiz hat das Abkommen am 6. Juli 1999 zusammen mit 23 weiteren Staaten unterschrieben. Es wurde bei der Ausarbeitung des neuen Designgesetzes vollumfänglich berücksichtigt. Der Bundesrat beantragt nun dem Parlament, den neuen Staatsvertrag zu genehmigen und den Bundesrat zu ermächtigen, diesen zu ratifizieren. Die Ratifizierung wird zu einer zusätzlichen Stärkung des Designschutzes führen.

Bern, 16. Februar 2000

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