Übernahme von Betrieben bei Fusion oder Konkurs
Medienmitteilungen, EJPD, 01.03.2000
Heute hat der Bundesrat im Auftrag der Rechtskommission des Nationalrates einen Vorschlag zu einer parlamentarischen Initiative zum Schutze von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnnen in die Vernehmlassung geschickt. Danach sollen die Rechte der Arbeitnehmerschaft bei Betriebsübernahmen besser geschützt werden. Der Vorschlag beruht auf einer Initiative von Nationalrat Jost Gross. Er betrifft Sachverhalte, die in letzter Zeit wiederholt Aufsehen erregt haben: Einerseits die Veräusserung eines Betriebes oder eines Betriebsteils aus der Konkursmasse eines zahlungsunfähigen Unternehmens, andererseits den Betriebsübergang anlässlich einer Fusion des Betriebsträgers mit einem andern Unternehmen oder mit einer Unternehmensgruppe.
In diesen Fällen soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Arbeitsverhältnisse sowie die damit verbundenen einzel- und gesamtarbeitsvertraglichen Verpflichtungen auf den Erwerber des Betriebes übergehen. Auch die gesetzlichen Informations- und Konsultationsrechte der Arbeitnehmerschaft sind zu wahren. Weil heute in der Praxis Unsicherheiten bestehen, soll das Obligationenrecht (Art. 333 ff.) entsprechend präzisiert werden. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende April 2000.
Bern, 1. März 2000
In diesen Fällen soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Arbeitsverhältnisse sowie die damit verbundenen einzel- und gesamtarbeitsvertraglichen Verpflichtungen auf den Erwerber des Betriebes übergehen. Auch die gesetzlichen Informations- und Konsultationsrechte der Arbeitnehmerschaft sind zu wahren. Weil heute in der Praxis Unsicherheiten bestehen, soll das Obligationenrecht (Art. 333 ff.) entsprechend präzisiert werden. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende April 2000.
Bern, 1. März 2000
