Positives Echo auf Vorentwurf zum Ausweisgesetz

Bundesrat beauftragt das EJPD mit der Ausarbeitung der Botschaft

Medienmitteilungen, EJPD, 29.03.2000

Der Entwurf zu einem Bundesgesetz über Ausweise für Schweizer Staatsangehörige ist in der Vernehmlassung vorwiegend positiv aufgenommen worden. Die Mehrheit begrüsste die Schaffung eines Passes mit hoher Fälschungssicherheit, einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage für die Ausweise und die Zusammenlegung der Ausstellungsverfahren von Pass und Identitätskarte. Einwände gab es bei den Zugriffsrechten und beim Ausstellungsverfahren. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidgenössische Justiz-und Polizeidepartement beauftragt, den Gesetzesentwurf gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse zu überarbeiten und eine Botschaft auszuarbeiten.

Umstritten ist, welche Behörden Zugriff auf die Daten bei der Ausweisdatenbank haben sollen. So wurde verlangt, dass Auskünfte nur nach den Grundsätzen der Amtshilfe einzelfallweise erteilt werden sollen. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer lehnen Zugriffsrechte für die Polizeistellen der Kantone und des Bundes ab, wenn in der Datenbank als zusätzliche Daten die Namen der Eltern gespeichert werden.

Einige Vernehmlassungsteilnehmer verlangen zudem für Pass und Identitätskarte ein zentrales Ausstellungsverfahren (Gemeinden als ausstellende Behörden, zentralisierte Prüfung der Anträge und Herstellung der Ausweise durch den Fabrikanten oder den Bund). Sie begründen ihre Forderung damit, dass sich das Verfahren bei der Identitätskarte bewährt habe.

Heimatort - aus Gründen der Tradition

Der im Vorentwurf vorgesehene Zweck des Informationssystems sowie die vorgesehene Zugriffsregelung auf die Daten und die Datenbekanntgabe sollen in den Gesetzesentwurf übernommen werden. Das vorgesehene Ausstellungsverfahren mit der Gemeinde als Antrag stellender und dem Kanton als ausstellender Behörde soll in die Botschaft übernommen werden.

Im Ausweis soll aus Traditionsgründe an Stelle des Geburtsortes der Heimatort aufgenommen werden, während der Geburtsort ins Informationssystem eingetragen werden soll. In der Vernehmlassung haben mehrere Kantone und Parteien die Nennung des Heimatortes verlangt. Der Entwurf hatte die Aufnahme des Geburtsortes an Stelle des Heimatortes vorgesehen. Aus Platzmangel können nicht beide aufgeführt werden.

Der Allianzname soll auf Wunsch zusätzlich auf einer separaten Ausweisseite eingetragen werden können. Bisher konnten die Antragsteller wählen, ob der amtliche Name oder der Allianznahme im Pass stehen soll.

Ebenfalls auf einer separaten Seite sollen künftig im Ausweis für Minderjährige der oder die Namen der gesetzlichen Vertreter eingetragen werden können. Eine obligatorische Aufnahme ist nicht vorgesehen.

Einheitliche Gebühr

Der Pass soll wie die Identitätskarte zu einem einheitlichen Preis abgegeben werden. Der Vorschlag einer einheitlichen Gebühr wurde in der Vernehmlassung positiv aufgenommen. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat verlangte die Mehrheit der Vernehmlasser jedoch die vollständige Deckung der Kosten von Kantonen und Gemeinden.

Bern, 29. März 2000

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