Integrationsverordnung in der Vernehmlassung

Medienmitteilungen, EJPD, 19.04.2000

Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Integrationsverordnung in die Vernehmlassung zu schicken. Die Verordnung regelt die Finanzhilfe des Bundes und sieht vor allem folgende Integrationsziele vor:
  • Die Vertrautheit der Ausländerinnen und Ausländer mit den staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen in der Schweiz ist zu fördern.
  • Das Zusammenleben auf der Basis gemeinsamer Grundwerte und Verhaltensweisen ist zu erleichtern.
  • Es gilt, günstige Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Chancengleichheit und die Teilnahme am Gesellschaftsleben zu schaffen.
  • Regelung der Finanzhilfen des Bundes für die Integration
Der zentrale Teil des Verordnungsentwurfs regelt die Finanzhilfe des Bundes für die Förderung der Integration der Ausländerinnen und Ausländer. Artikel 25a Absatz 1 des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) legt fest, dass kein Anspruch auf Bundesbeiträge besteht und dass diese in der Regel nur gewährt werden, wenn sich Kantone, Gemeinden oder Dritte angemessen an den Kosten beteiligen.

Der Entwurf führt die wichtigsten Bereiche auf, in denen der Bund Beiträge leisten wird. Sie entsprechen grundsätzlich den Vorschlägen im Integrationsbericht der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA). Vorgesehen sind vor allem der Erwerb von Sprachkenntnissen, die Information und Kommunikation, die schulische und berufliche Bildung von jungen Ausländerinnen und Ausländern, die Weiterbildung von Erwachsenen, die Unterstützung von Ausländerdiensten sowie die Aus- und Weiterbildung von Mediatoren.

Brückenfunktion der EKA

Die Integrationsverordnung definiert als zentrale Aufgaben der EKA die Verbesserung der Information für und über die Ausländerinnen und Ausländer. Hervorgehoben wird auch ihre Mittlerfunktion zwischen den zuständigen Organisationen und den Bundesbehörden. Die EKA ist eine ausserparlamentarische Kommission und behält ihre unabhängige Stellung auch gegenüber dem Bundesamt für Ausländerfragen. Dem BFA wird lediglich das Kommissionssekretariat eingefügt.

Förderung der Integration

Eines der Ziele der schweizerischen Ausländerpolitik ist die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Eingliederung der in der Schweiz wohnenden und arbeitenden Ausländerinnen und Ausländer. Der Bundesrat hat diesen Grundsatz in seinem Bericht zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik vom 15. Mai 1991 bestätigt. Er hat dabei seine Bereitschaft unterstrichen, weit stärker als bisher Massnahmen zur Förderung der Integration zu ergreifen, und zwar auf allen Stufen des Staatswesens. Angesichts ihrer zunehmenden Bedeutung wurde die Förderung der sozialen Integration der Ausländerinnen und Ausländer als wichtiges Ziel bereits in die Legislaturplanung 1995 - 1999 des Bundesrates aufgenommen. Auch bei der bevorstehenden Totalrevision des ANAG kommt der Integration ein wichtiger Stellenwert zu.

Bern, 19. April 2000

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