Die Schweiz und Italien arbeiten bei der Bekämpfung der Kriminalität enger zusammen

Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden tritt am 1. Mai 2000 in Kraft

Medienmitteilungen, EJPD, 28.04.2000

Die Schweiz und Italien werden künftig bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration enger zusammenarbeiten. Am 1. Mai 2000 tritt das Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in Kraft. Das Abkommen sieht namentlich eine direkte Kooperation zwischen den Verbindungsbüros in den Grenzgebieten vor.

Die Verbindungsbüros in den Grenzgebieten koordinieren ihre Tätigkeit und tauschen sämtliche nützlichen Informationen im Polizei- und Zollbereich aus. Sie analysieren die Sicherheitslage und erarbeiten gemeinsame Strategien. Sie befassen sich auch - gestützt auf das ebenfalls am 1. Mai 2000 in Kraft tretende bilaterale Rückübernahmeabkommen - mit der Vorbereitung und Durchführung der Uebergabe von Personen mit unbefugtem Aufenthalt.

Die schweizerischen und italienischen Zentralbehörden können für eine befristete oder unbefristete Zeit Beamte in die Verbindungsbüros beider Vertragsparteien detachieren. Die entsandten Beamten sind beratend und unterstützend tätig, können aber nicht selbständig polizeiliche Massnahmen (z.B. Verhaftungen) durchführen.

Gemeinsames Zentrum geplant

Zur Ausdehnung der Zusammenarbeit sieht das Abkommen die Schaffung von gemeinsamen Kooperationszentren der Polizei- und Zollbehörden vor. Zurzeit laufen Verhandlungen über eine Zusatzvereinbarung, welche die rechtlichen Grundlagen eines solchen Zentrums sowie dessen Standort festlegen wird.

Die Schweiz hat mit allen Nachbarstaaten ähnliche bilaterale Abkommen abgeschlossen. Im kommenden Herbst wird voraussichtlich als nächstes das Abkommen mit Frankreich in Kraft treten. Später werden die Abkommen mit Deutschland und Oesterreich folgen. Mit diesen Abkommen will die Schweiz verhindern, als Nichtmitglied der EU und von Schengen zu einer Drehscheibe für die grenzüberschreitende Kriminalität und die illegale Migration zu werden.

Bern, 28. April 2000

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