Entscheid des Bundesrates über die Tarife für Magnetresonanztomographie in Schaffhausen
Krankenkassen und Versicherte sollen nicht die Folgen aus ineffizientem Betrieb tragen müssen
Medienmitteilungen, EJPD, 11.05.2000
Bis 1998 hat das Kantonsspital Schaffhausen Untersuchungen am Magnetresonanz-Tomographen (MRT) im Städtischen Krankenhaus Singen (D) durchgeführt. Einen Kredit zur Anschaffung eines eigenen MRT haben die Schaffhauser Stimmbürger im Dezember 1997 verworfen. Daraufhin wurde aus Kreisen der Ärzteschaft die MRS AG gegründet, die aus privaten Mitteln einen im August 1998 im Kantonsspital installierten MRT finanzierte. Das Kantonsspital betreibt das Gerät auf Rechnung der MRS AG, mit der es eine Kooperationsvereinbarung getroffen hat.
Nachdem sich der Kantonale Krankenkassenverband Schaffhausen und die MRS AG nicht auf einen Taxpunktwert (TPW) einigen konnten, setzte der Regierungsrat diesen fest. Der Preisüberwacher seinerseits hatte zuvor einen wesentlich tieferen TPW empfohlen.
Der Bundesrat ist am Mittwoch zum Schluss gekommen, dass das Einzugsgebiet, für welches der fragliche MRT vorgesehen ist, zu klein ist. Der MRT kann mit Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Schaffhausen nicht genügend ausgelastet und deshalb nicht wirtschaftlich betrieben werden. Für die aus Überkapazitäten entstehenden Kosten hat die obligatorische Krankenversicherung nicht aufzukommen, sie muss nur jene Kosten übernehmen, die bei einem voll ausgelasteten Gerät anfallen würden.
Der Kanton Schaffhausen als Randregion wird durch diesen Entscheid nicht benachteiligt, denn die medizinische Versorgung ist gleichwohl sichergestellt und die Bevölkerung Schaffhausens selber hat die Anschaffung eines MRT in einer Volksabstimmung abgelehnt.
Bern, 11. Mai 2000
Nachdem sich der Kantonale Krankenkassenverband Schaffhausen und die MRS AG nicht auf einen Taxpunktwert (TPW) einigen konnten, setzte der Regierungsrat diesen fest. Der Preisüberwacher seinerseits hatte zuvor einen wesentlich tieferen TPW empfohlen.
Der Bundesrat ist am Mittwoch zum Schluss gekommen, dass das Einzugsgebiet, für welches der fragliche MRT vorgesehen ist, zu klein ist. Der MRT kann mit Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Schaffhausen nicht genügend ausgelastet und deshalb nicht wirtschaftlich betrieben werden. Für die aus Überkapazitäten entstehenden Kosten hat die obligatorische Krankenversicherung nicht aufzukommen, sie muss nur jene Kosten übernehmen, die bei einem voll ausgelasteten Gerät anfallen würden.
Der Kanton Schaffhausen als Randregion wird durch diesen Entscheid nicht benachteiligt, denn die medizinische Versorgung ist gleichwohl sichergestellt und die Bevölkerung Schaffhausens selber hat die Anschaffung eines MRT in einer Volksabstimmung abgelehnt.
Bern, 11. Mai 2000
