Rückübernahmeabkommen Österreich-Fürstentum Liechtenstein-Schweiz unterzeichnet
Medienmitteilungen, EJPD, 03.07.2000
Am Montag haben der österreichische Innenminister Ernst Strasser, der Regierungschef-Stellvertreter vom Fürstentum Liechtenstein, Michael Ritter, und Bundesrätin Ruth Metzler im "Lohn" bei Bern das Rückübernahme-abkommen zwischen Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz unterzeichnet. Es wird voraussichtlich Ende Jahr oder Anfang 2001 in Kraft treten.
Das Abkommen sieht die gegenseitige Rückübernahmeverpflichtung für eigene Staatsangehörige vor. Zurückzunehmen sind auch Angehörige von Drittstaaten, sofern diese rechtswidrig in einen anderen Vertragsstaat ausgereist sind. Ebenfalls geregelt wird die Durchbeförderung von Personen aus Drittstaaten. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, Angehörige von Drittstaaten durchzubefördern, wenn die andere Vertragspartei darum ersucht und die Übernahme durch den Zielstaat sowie die Weiterreise durch allfällige weitere Durchbeförderungsstaaten sichergestellt sind.
Die Schweiz hat bereits mit allen anderen Nachbarstaaten und mit zahlreichen weiteren Ländern Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Diese Verträge sollen im Migrationsbereich die negativen Folgen mildern, die ihr daraus erwachsen können, dass sie nicht Mitglied der EU und der Schengen-Gruppe ist. In diesem Sinn ist das Abkommen mit Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein für die Schweiz von grosser Bedeutung.
Der Landtag des Fürstentums Liechtenstein muss das Abkommen noch genehmigen, was voraussichtlich nach den Sommerferien der Fall sein wird. Aus diesem Grund wird das Vertragswerk frühestens Ende Jahr in Kraft treten können.
Bern, 3. Juli 2000
Die Schweiz hat bereits mit allen anderen Nachbarstaaten und mit zahlreichen weiteren Ländern Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Diese Verträge sollen im Migrationsbereich die negativen Folgen mildern, die ihr daraus erwachsen können, dass sie nicht Mitglied der EU und der Schengen-Gruppe ist. In diesem Sinn ist das Abkommen mit Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein für die Schweiz von grosser Bedeutung.
Der Landtag des Fürstentums Liechtenstein muss das Abkommen noch genehmigen, was voraussichtlich nach den Sommerferien der Fall sein wird. Aus diesem Grund wird das Vertragswerk frühestens Ende Jahr in Kraft treten können.
Bern, 3. Juli 2000
