Visumbefreiung für Personen mit Schengenvisum oder Aufenthaltstitel

Staatsangehörige von Mittelost-Staaten und Thailand mit Schengenvisum können ohne Visum einreisen

Medienmitteilungen, EJPD, 05.07.2000

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Visumbefreiung für Ausländerinnen und Ausländer beschlossen, die einen gültigen Reisepass und ein gültiges Schengenvisum besitzen. Diese Erleichterung gilt für Staatsangehörige von Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Thailand und der Vereinigten Arabischen Emirate, die im Besitz eines Schengenvisum sind. Sie können für 3 Monate in die Schweiz einreisen. Pro Jahr ist ein Aufenthalt von insgesamt 6 Monaten möglich.

Visumbefreiung für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltstitel

Ohne Visum in die Schweiz einreisen können gemäss dem gleichen Bundesratsbeschluss auch Ausländerinnen und Ausländer, die einen gültigen Aufenthaltstitel eines EU- oder EFTA-Staates, von Andorra, Monaco, San Marino, Kanada oder der USA besitzen. Anerkannt werden bloss Aufenthaltstitel, die ein dauerhaftes Anwesenheitsrecht (analog der schweizerischen Jahres- oder Niederlassungsbewilligung) beinhalten und angemessen gegen Fälschungen geschützt sind.

Weiterführung der bundesrätlichen Visumpolitik

Diese Visumerleichterungen berücksichtigen die grundsätzlichen Kriterien für die Visumpolitik, die der Bundesrat in den vergangenen Jahren entwickelt und im Zusammenhang mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen bestätigt hat. Dies betrifft insbesondere die migrations- und sicherheitspolitischen Faktoren sowie das Ziel einer möglichst weitgehenden Übereinstimmung der schweizerischen Visumpolitik mit jener der EU bzw. der Schengener Gruppe.

Die beschlossene Visumaufhebung wird mittels einer entsprechenden Änderung der Verordnung vom 14. Januar 1998 über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern verwirklicht, die am 1. August 2000 in Kraft treten wird.

Bern, 5. Juli 2000

Kontakt / Rückfragen
Peter Zimmermann, Bundesamt für Migration, T +41 31 325 95 39, Kontakt