Nachtragskredit für Einsatz der Chefanklägerin bei der UNO

Medienmitteilungen, EJPD, 30.08.2000

Der Bundesrat hat für ausserordentliche Kosten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Carla Del Ponte als Chefanklägerin des Kriegsverbrechertribunals einen Nachtragskredit von 920'000 Franken genehmigt. Weil die damit zu deckenden Kosten bereits anfallen, wird der Bundesrat bei der Finanzdelegation einen Vorschuss beantragen.

Im September 1999 hat Carla Del Ponte ihre Funktion als Chefanklägerin des UNO-Kriegsverbrechertribunals in Den Haag angetreten. Für die Dauer dieses Einsatzes ist die frühere Bundesanwältin beurlaubt. Die mit diesem Mandat zusammenhängenden Kosten für Aufenthalt, Dienstreisen, Sicherheit und Infrastruktur trägt der Bund. Die getroffene Lösung trägt einerseits den berechtigten Anliegen von Carla Del Ponte (markant tieferes Salär bei der UNO) und andererseits dem "Code of Conduct" der Vereinten Nationen Rechnung. Sie bringt auch die Auffassung des Bundesrates zum Ausdruck, dass die Wahl von Carla Del Ponte in die zweitoberste Hierarchiestufe der UNO für die Schweiz von hohem Interesse ist.

Angesichts des komplexen Einsatzes der Chefanklägerin, sind dessen finanzielle Auswirkungen schwierig abzuschätzen. Deshalb konnten die Kosten nicht im Voranschlag 2000 erfasst werden. Um Transparenz zu schaffen, wurden die verschiedenen Positionen in einer Rubrik zusammengefasst. Die für das Jahr 2000 anfallenden und zum Teil schon fällig gewordenen Kosten belaufen sich auf 920'000 Franken, vor allem für Vorauszahlungen der Mietkosten (3 Jahre), für Dienstreisen, persönliche Sicherheit und Infrastruktur. Der Bundesrat hat den Nachtragskredit als Vorschuss genehmigt und beantragt der Finanzdelegation dessen Genehmigung.

Bern, 30. August 2000

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