Kostenlose Prozesse bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Bundesrat befürwortet Parlamentarische Initiative von Nationalrätin Thanei

Medienmitteilungen, EJPD, 30.08.2000

Am Mittwoch hat der Bundesrat beschlossen, dem Nationalrat Zustimmung zur Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Anita Thanei zu beantragen. Diese sieht vor, dass Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von 30 000 Franken kostenlos sein sollen. Heute sind sie es nur bis 20 000 Franken.

Breite Unterstützung im Vernehmlassungsverfahren
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hatte einen Vorentwurf zu einer Revision des Obligationenrechts (Art. 343) ausgearbeitet. Diesen legte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement im Herbst 1999 den Kantonen, den Sozialpartnern und dem Bundesgericht zur Vernehmlassung vor.

Die meisten Vernehmlasser - 18 Kantone und sieben Organisationen, insbesondere die Gewerkschaften - befürworteten die Erhöhung der Streitwertgrenze von 20 000 auf 30 000 Franken. Demgegenüber haben sich acht Kantone und drei Arbeitgeberorganisationen gegen die Lösung des Vorentwurfes ausgesprochen.

Gründe für die Zustimmung
Das Anliegen eines verstärkten Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mittlerer Einkommen, die am meisten von der Neuregelung profitieren dürften, ist nach Auffassung des Bundesrates gerechtfertigt.

Forderungen von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern, die 20 000 Franken übersteigen, sind keineswegs selten. In der Praxis wird aber - vor allem auf Arbeitnehmerseite - die an sich höhere Forderung bei der gerichtlichen Geltendmachung häufig auf 20 000 Franken herabgesetzt, damit das Verfahren kostenlos bleibt.

Es wird nicht erwartet, dass die Neuregelung zu einer markanten Erhöhung der Zahl arbeitsrechtlicher Prozesse, zu einer Überlastung der Gerichte oder zu beträchtlichen Mehrkosten für die Gerichte führen wird. Bei den meisten Fällen dürfte es sich um Prozesse handeln, die ohnehin durchgeführt worden wären, allerdings bei Geltendmachung einer tieferen Forderung als der tatsächlich bestehenden.

Selbst Kantone, die mit Mindereinnahmen an Gerichtsgebühren rechnen, stimmten der Initiative zu. Andere Kantone, welche die Initiative zwar ablehnten, traten für eine Erhöhung der Streitwertgrenze auf 25 000 Franken ein. Schliesslich kennen einige Kantone bereits heute eine höhere Streitwertgrenze für das kostenlose Verfahren bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen. Nach der neuen Regelung können somit sowohl die Arbeitnehmer wie auch die Arbeitgeber in den Genuss eines kostenlosen Prozesses kommen, wenn sie von der Gegenpartei weniger als 30 000 Franken verlangen.

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Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 77 88, Kontakt