Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern verabschiedet

Medienmitteilungen, EJPD, 13.09.2000

In seiner Sitzung vom Mittwoch hat der Bundesrat das Ergebnis der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) verabschiedet.

Die Verordnung wird am 1. Oktober 2000 in Kraft treten. Sie regelt die Aufgaben und die Organisation der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA), ihre Beziehung zum Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) sowie die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für die Integrationsförderung. Im Budget für das Jahr 2001 sieht der Bundesrat dafür 10 Millionen Franken vor. Die Bundesversammlung muss diesem Budget noch zustimmen. Sobald die notwendige Prioritätenordnung und die entsprechenden Weisungen vorliegen, können Gesuche um Finanzhilfen eingereicht werden.

Der Verordnungsentwurf wurde von den politischen Parteien, den Kantonen sowie den interessierten Organisationen allgemein gut aufgenommen. Ein Teil der Änderungsvor-schläge wurde berücksichtigt. Eine grundlegende Neuausrichtung erwies sich auf Grund des Vernehmlassungsverfahrens nicht als notwendig.

Integrationsziele

Mit dieser Verordnung wird die Integration zu einer Querschnittaufgabe. Die Gesellschaft sowie die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden haben sie gemeinsam mit den Ausländerorganisationen wahrzunehmen.

Die Integration umfasst alle Bestrebungen, die dem gegenseitigen Verständnis zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung dienen. Zentrale Anliegen sind auch das Zusammenleben auf der Basis gemeinsamer Grundwerte und Verhaltensweisen, die Information der Ausländerinnen und Ausländer über unsere Einrichtungen und Le-bensbedingungen sowie die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für die Chan-cengleichheit und für die Teilnahme am Gesellschaftsleben.

BFA und EKA

Die neue Verordnung legt die Aufgaben und die Organisation der EKA sowie ihre Bezie-hung zum BFA und zum Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) fest. Mindestens die Hälfte der Kommissionsmitglieder und eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident müssen Ausländerinnen oder Ausländer sein.

Beim BFA wird eine neue Sektion "Integration" gebildet. Sie führt das Sekretariat der EKA, behandelt die Gesuche um Finanzhilfen und betreut diejenigen Aufgaben im Integrations-bereich, die von einer Bundesbehörde erledigt werden müssen. Die zukünftige EKA-Sekretärin oder der zukünftige EKA-Sekretär wird dieser Sektion vorstehen und der Geschäftsleitung des BFA angehören.

Wo wird gefördert?

Artikel 25a des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) bildet die gesetzliche Grundlage für eine finanzielle Beteiligung des Bundes bei der Integrationsförderung. In der Regel beteiligt sich der Bund nur an den Kosten, wenn auch die Kantone, Gemeinden oder Dritte angemessen mitmachen.

Die Verordnung sieht Finanzhilfen für Projekte und den Aufbau von Strukturen vor. Die Förderungsbereiche werden nicht abschliessend aufgezählt. Sie umfassen namentlich die Aus- und Weiterbildung von Ausländerinnen und Ausländern, das Erlernen einer Landes-sprache, die Förderung der Integration in die Arbeitswelt, Projekte, die der besonderen Situation von Migrantinnen Rechnung tragen, die Information für und über die Ausländerinnen und Ausländer, die Aus- und Weiterbildung von Mediatoren sowie der Aufbau und Betrieb von Ausländerdiensten.

Gesuchsverfahren

Bis zum 1. Oktober 2000 wird das EJPD auf Antrag der EKA eine Prioritätenordnung für die Behandlung von Gesuchen festlegen. Detaillierte Weisungen über das Einreichen von Gesuchen und über die Modalitäten der Auszahlung von Finanzhilfen folgen bis Mitte Ok-tober 2000. Gestützt auf diese Unterlagen können dann die Gesuche um Finanzhilfe bei der EKA eingereicht werden. Die Kommission prüft sie und gibt eine Stellungnahme ab. Je nach Höhe der beantragten Mittel ist das BFA oder das EJPD für den Entscheid zuständig. Gegen den Entscheid kann Beschwerde erhoben werden.

Bern, 13. September 2000

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