Anstellung von a.o. Richterinnen und Richtern bei der Asylrekurskommission wird verlängert
Medienmitteilungen, EJPD, 02.10.2000
Der Bundesrat hat am Montag die befristete Anstellung der sechs ausserordentlichen Richter und Richterinnen bei der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) bis 31. Dezember 2001 verlängert.
Der Bundesrat kann zusätzliche vollamtliche Richterinnen und Richter ernennen, wenn die Geschäftslast der Kommission so ansteigt, dass sie sich nicht mehr ordnungsgemäss bewältigen lässt. Ursprünglich (1999) waren die sechs ausserordentlichen Richterinnen und Richter der ARK, die als gerichtliche Behörde letztinstanzlich über Beschwerden gegen Asyl- und Wegweisungsverfügungen des Bundesamtes für Flüchtlinge entscheidet, nur bis 31. März 2000 angestellt worden. Wegen der anhaltend hohen Verfahrenseingänge wurde die Anstellung im letzten November bis 31. März 2001 verlängert.
Aufgrund des Einsatzes der sechs ausserordentlichen Richterinnen und Richter konnte zwar die Anzahl der Verfahrenserledigungen gesteigert werden, aber die Eingänge liegen immer noch deutlich höher als vor dem Kosovo-Konflikt. Die neuen Eingänge gingen allerdings seit März, als mehr als 1000 neue Verfahren zu verzeichnen waren, auf 700 im August zurück. Da die Kommission im laufenden Jahr pro Monat durchschnittlich 700 Verfahren erledigt hat, ist bei einem weiteren Rückgang der Eingänge zu erwarten, dass sich die 6500 hängigen Geschäfte mittelfristig abbauen lassen. Voraussetzung ist aber, dass die sechs ausserordentlichen Richterinnen und Richter sowie das entsprechende juristische Fachpersonal während des ganzen Jahres 2001 für die Verfahrenserledigung eingesetzt werden können.
Positiv auswirken wird sich die Verlängerung der Anstellung auch auf die Verfahrensdauer: Die Kommission erledigt zur Zeit über 40 Prozent der Geschäfte innert einem Monat, rund 65 Prozent innert drei Monaten.
Bern, 2. Oktober 2000
Aufgrund des Einsatzes der sechs ausserordentlichen Richterinnen und Richter konnte zwar die Anzahl der Verfahrenserledigungen gesteigert werden, aber die Eingänge liegen immer noch deutlich höher als vor dem Kosovo-Konflikt. Die neuen Eingänge gingen allerdings seit März, als mehr als 1000 neue Verfahren zu verzeichnen waren, auf 700 im August zurück. Da die Kommission im laufenden Jahr pro Monat durchschnittlich 700 Verfahren erledigt hat, ist bei einem weiteren Rückgang der Eingänge zu erwarten, dass sich die 6500 hängigen Geschäfte mittelfristig abbauen lassen. Voraussetzung ist aber, dass die sechs ausserordentlichen Richterinnen und Richter sowie das entsprechende juristische Fachpersonal während des ganzen Jahres 2001 für die Verfahrenserledigung eingesetzt werden können.
Positiv auswirken wird sich die Verlängerung der Anstellung auch auf die Verfahrensdauer: Die Kommission erledigt zur Zeit über 40 Prozent der Geschäfte innert einem Monat, rund 65 Prozent innert drei Monaten.
Bern, 2. Oktober 2000
