Der Bundesrat beschliesst weiteres Vorgehen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus

Medienmitteilungen, EJPD, 02.10.2000

Der Bundesrat hat sich am Montag erneut mit den rechtsextremistischen Tendenzen in der Schweiz befasst. Gestützt auf Empfehlungen einer Arbeitsgruppe des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) legte er das weitere Vorgehen fest. Er verzichtete auf Sofortmassnahmen, erteilte aber Aufträge zur Überprüfung der rechtlichen Situation in mehreren Bereichen. Er veranlasste überdies die Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung von Empfehlungen im gesellschafts- und bildungspolitischen Bereich.

Vertiefte Überprüfungen beschlossen

Nachdem der Bundesrat bereits am 23. August 2000 die Lage im Bereich des Rechtsextremismus erörtert und seiner Beunruhigung über die Entwicklung Ausdruck gegeben hatte, entschied er nun über das weitere Vorgehen zur Eindämmung der rechtsextremen Gewalt und des Rassismus. Er wies die zuständigen Polizeibehörden an, die präventiven polizeilichen Massnahmen intensiv und koordiniert weiterzuführen. Ferner beauftragte er das EJPD, die Gesetzgebung zu überprüfen und allenfalls konkrete Vorschläge im Sinne der Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Rechtsextremismus" zu unterbreiten.

Dieser Auftrag betrifft vor allem die Empfehlungen betreffend
  • die Schaffung eines neuen Straftatbestandes zur Erfassung rechtsextremistischen und rassistischen Propagandamaterials sowie rechtsextremistischer und rassistischer Gesten und Symbole
  • den Rückzug des Schweizer Vorbehaltes bezüglich Meinungsfreiheit beim Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
  • den Aufgabenbereich und das Instrumentarium des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit
  • den Straftatenkatalog des künftigen Bundesgesetzes über die Post- und Fernmeldeüberwachung
  • die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine nationale Erfassung des Hooliganismus.

Forschungsbedarf wird abgeklärt

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wurde beauftragt, den Forschungsbedarf zu Fragen des Rechtsextremismus und Rassismus abzuklären und gegebenenfalls Forschungsaufträge vorzuschlagen. Weiter wird das EDI Vorschläge zur Umsetzung von gesellschafts- und bildungspolitischen Empfehlungen, für die nicht das EJPD zuständig ist, ausarbeiten. Dazu gehören vor allem auch Empfehlungen zur Stärkung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus.

Dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten erteilte der Bundesrat den Auftrag, alle Möglichkeiten zur internationalen Bekämpfung des Gewaltextremismus zu unterstützen und in den zuständigen Gremien namentlich Massnahmen gegen die Verbreitung von Rassismus und Rechtsextremismus im Internet zu fördern.

Das EJPD wird die Umsetzung der Massnahmen koordinieren und dem Bundesrat binnen Jahresfrist einen zusammenfassenden Bericht erstatten.

Verzicht auf verfassungsunmittelbares Recht

Das EJPD hat darauf verzichtet, dem Bundesrat schärfere Sofortmassnahmen vorzulegen, wie den Erlass einer verfassungsunmittelbaren Verordnung zur Eindämmung der Einfuhr von rechtsextremem Propagandamaterial oder das Verbot von Parteien oder Gruppierungen. Es bestehen nach seiner Einschätzung keine Störungen der öffentlichen Ordnung bzw. der inneren oder äusseren Sicherheit , die so schwerwiegend oder bedrohlich sind, dass solche Massnahmen zum jetzigen Zeitpunkt notwendig wären. Die Massnahmen sollen aber geprüft und gegebenenfalls auf dem Weg der ordentlichen Gesetzgebung vorgeschlagen werden. Sie werden als letztes Mittel im Fall einer weiteren Zuspitzung der Lage aber nicht ausgeschlossen.

Arbeitsgruppe Rechtsextremismus

Die Arbeitsgruppe des EJPD, der auch Vertreter weiterer Departemente, der Kantone und der Wissenschaft angehörten, hatte aufgrund einer Schwachstellenanalyse eine ganze Reihe von Empfehlungen betr. sicherheitspolizeiliche Prävention, Repression, Koordination, Information und gesamtgesellschaftliche Aspekte vorgelegt. Diese Massnahmen sind auf verschiedenen Stufen umzusetzen. Der Bundesrat befasste sich mit den Empfehlungen von politischer Tragweite und erteilte Aufträge für die Weiterbearbeitung. Nicht ausdrücklich behandelte Empfehlungen werden im Rahmen der normalen Verwaltungstätigkeit weiter verfolgt.

Fortführung der Bundespolitik gegen Rechtsextremismus

Bereits am 23. August hatte sich der Bundesrat mit der Lage im Rechtsextremismus befasst und seiner Besorgnis über die Entwicklungen Ausdruck gegeben. Er äusserte damals auch den Willen, den politischen und rechtlichen Handlungsspielraum auszuschöpfen sowie rechtsextremistische Tendenzen und Aktivitäten gemeinsam mit Kantonen und Gemeinden zu bekämpfen. Besonders die Vergrösserung der Szene, die zunehmende Gewaltbereitschaft sowie der massierte Auftritt in der Öffentlichkeit und im Internet wurden kritisch beurteilt.

Bern, 2. Oktober 2000

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