Bundesamt für Justiz
Fall Milosevic: Konten vorsorglich gesperrt.
Rechtshilfeersuchen muss ergänzt werden
Medienmitteilungen, BJ, 24.09.2001
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat im Fall Milosevic Konten von vier Vertretern des ehemaligen Regimes vorsorglich sperren lassen. Die jugoslawischen Behörden verdächtigen sie, sich bei der Ausübung ihres Amtes illegal bereichert zu haben. Zurzeit liegen dem BJ noch keine Rückmeldungen der Banken über die Höhe der gesperrten Vermögenswerte vor.
Im Rahmen eines Strafverfahrens gegen den früheren Staatschef Slobodan Milosevic und andere Vertreter des ehemaligen Regimes haben die jugoslawischen Behörden Ende August ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz gerichtet. Sie werfen den Angeschuldigten vor, sich bei der Ausübung ihres Amtes illegal bereichert zu haben. Sie ersuchen die Schweiz um die vorsorgliche Sperre von Bankkonten und um die Erhebung der entsprechenden Unterlagen.
Das BJ verfügte eine Sperre der Konten von vier Angeschuldigten; betroffen sind zwei Banken im Kanton Zürich und eine Bank im Kanton Tessin. Das BJ wird die jugoslawischen Behörden auffordern, innert drei Monaten ihr Rechtshilfeersuchen zu ergänzen. Die Ergänzung soll insbesondere die Zusammenhänge zwischen in Jugoslawien begangenen Delikten und den in der Schweiz gesperrten Vermögenswerten aufzeigen.
Keine Vermögenswerte von Milosevic in der Schweiz
Die Schweiz hat bereits 1999 aufgrund eines Rechtshilfeersuchens des Kriegsverbrechtertribunals in Den Haag angeordnet, allfällige in der Schweiz liegende Vermögenswerte von Slobodan Milosevic und vier weiterer wegen Kriegsverbrechen angeklagter Personen zu sperren. Diese Vermögenssperre gilt nach wie vor: Alle natürlichen und juristischen Personen, die solche Vermögenswerte halten bzw. verwalten, müssen dies unverzüglich dem BJ melden. Bis heute sind keine Meldungen beim BJ eingegangen.
Das BJ verfügte eine Sperre der Konten von vier Angeschuldigten; betroffen sind zwei Banken im Kanton Zürich und eine Bank im Kanton Tessin. Das BJ wird die jugoslawischen Behörden auffordern, innert drei Monaten ihr Rechtshilfeersuchen zu ergänzen. Die Ergänzung soll insbesondere die Zusammenhänge zwischen in Jugoslawien begangenen Delikten und den in der Schweiz gesperrten Vermögenswerten aufzeigen.
Keine Vermögenswerte von Milosevic in der Schweiz
Die Schweiz hat bereits 1999 aufgrund eines Rechtshilfeersuchens des Kriegsverbrechtertribunals in Den Haag angeordnet, allfällige in der Schweiz liegende Vermögenswerte von Slobodan Milosevic und vier weiterer wegen Kriegsverbrechen angeklagter Personen zu sperren. Diese Vermögenssperre gilt nach wie vor: Alle natürlichen und juristischen Personen, die solche Vermögenswerte halten bzw. verwalten, müssen dies unverzüglich dem BJ melden. Bis heute sind keine Meldungen beim BJ eingegangen.
