Lex Koller soll massvoll gelockert werden
Bundesrat schickt Gesetzesrevision in die Vernehmlassung
Medienmitteilungen, EJPD, 03.07.2002
Bern, 03.07.2002. Der Erwerb von börsenkotierten Anteilen an einer Immobiliengesellschaft durch Personen im Ausland soll in Zukunft nicht mehr bewilligungspflichtig sein. Dies sieht eine Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) vor, die der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat.
Zurzeit unterliegt der Erwerb von Anteilen an einem Immobilienanlagefonds durch Personen im Ausland nicht der Bewilligungspflicht, sofern dessen Anteilscheine auf dem Markt regelmässig gehandelt werden. Für den Erwerb von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft im engeren Sinne (Wohnimmobiliengesellschaft) hingegen kann eine Bewilligung grundsätzlich nicht erteilt werden. Die Gesetzesrevision will den Erwerb von Anteilen an Immobiliengesellschaften grundsätzlich gleich behandeln wie den Erwerb von Anteilen von Immobilienanlagefonds.
Die Gesetzesvorlage sieht vor, den Erwerb von Anteil an einer Wohnimmobiliengesellschaft durch Personen im Ausland von der Bewilligungspflicht zu befreien, sofern die Anteile an einer Börse in der Schweiz kotiert sind.
Die Gesetzesvorlage sieht vor, den Erwerb von Anteil an einer Wohnimmobiliengesellschaft durch Personen im Ausland von der Bewilligungspflicht zu befreien, sofern die Anteile an einer Börse in der Schweiz kotiert sind.
