Zwischenbericht über Auftrag und Kompetenzen des BPV liegt vor
Analyse des gesetzlichen Auftrages des BPV
Medienmitteilungen, EJPD, 16.09.2002
Bern, 16.09.2002. Das von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold im Juli 2002 in Auftrag gegebene Gutachten über "Auftrag und Kompetenzen" des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV), liegt in Form eines Zwischenberichtes vor. Der vom EJPD beauftragte Gutachter, Prof. Dr. Gerhard Schmid, Basel, steckt in seinem Zwischenbericht den Rahmen des gesetzlichen Auftrages des BPV ab. Die Analyse ist provisorisch und wird per Ende Oktober 2002 mit einem umfassenden Schlussbericht abgeschlossen.
Das Mitte Juli 2002 vom EJPD in Auftrag gegebene Gutachten soll namentlich die folgenden Fragen bezüglich "Auftrag und Kompetenzen" des Bundesamtes für Privatversicherungen" klären:
- Welche Aufgaben hat das BPV im Rahmen seiner Aufsicht nach geltendem Recht wahrzunehmen?
- Wie ist die Abgrenzung der Aufsichtszuständigkeit zwischen BPV und BSV mit Bezug auf die Vorsorgeeinrichtungen nach BVG geregelt?
- Welche Folgerungen ergeben sich daraus mit Bezug auf die Tarifgenehmigung und die Überschusszuweisung?
- Hat das BPV in der Vergangenheit seine Aufgaben erfüllt? Wenn nein, warum nicht? Wo lagen die Defizite?
- Welcher Handlungsbedarf lässt sich daraus für die Zukunft ableiten?
