Abschliessendes Sharing im Fall Arana de Nasser
Schweiz und USA teilen weitere eingezogene Drogengelder
Medienmitteilungen, BJ, 10.07.2002
Bern, 10.7.2002. Im Fall Arana de Nasser haben die Schweiz und USA weitere Drogengelder in Höhe von 4,7 Mio. USD eingezogen und unter sich geteilt. Damit haben die beiden Staaten in diesem Fall im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens dank der erfolgreichen internationalen und innerschweizerischen Zusammenarbeit seit 1998 insgesamt 18 Mio. USD eingezogen und je zur Hälfte geteilt.
Gestützt auf eine US-Einziehungsverfügung ordnete das Bundesamt für Justiz (BJ) Ende Juni 2002 die Überweisung der Hälfte der in Zürich eingezogenen Drogengelder in Höhe von 4,7 Mio. USD an die USA an. Wie bei den früheren Sharings im Fall Arana de Nasser kamen die beiden Staaten überein, die eingezogenen Gelder je zur Hälfte zu teilen. Die Schweizer Hälfte wurde unter den am Einziehungsverfahren beteiligten Behörden aufgeteilt: Die Kantone Zürich und Waadt erhielten je 40%, während 20% an den Bund gingen. Diese Vermögenswerte stammen aus dem Drogenhandel, den Mitglieder der kriminellen Organisation Arana de Nasser zwischen Kolumbien und den USA getrieben hatten.
Bei diesen "Nachtragssharings" handelt es sich um die Fortsetzung der grossen Aufteilung von 1998. Damals teilten sich die Schweiz und die USA im Rahmen einer Sachauslieferung 150 Mio. USD.
