Bundesamt für Justiz
Vorbereitungen für den Aufbau der neuen Gerichte sind angelaufen
Amtsantritt des Projektleiters
Medienmitteilungen, BJ, 06.08.2002
Bern, 6.8.2002. Anfang August hat der Projektleiter für den Aufbau der neuen erstinstanzlichen Bundesgerichte, Bernardo Stadelmann, sein Amt angetreten. Das neue Bundesstrafgericht soll seine Tätigkeit am 1. Januar 2004, das Bundesverwaltungsgericht ein bis zwei Jahre später aufnehmen.
Bernardo Stadelmann war während zehn Jahren Chefgerichtsschreiber des Verwaltungsgerichts des Kantons Freiburg und massgeblich am Aufbau dieses Gerichts beteiligt. Seine Aufgabe als Projektleiter besteht darin, die rechtlichen, logistischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, damit die neuen Gerichte ihre Tätigkeit termingerecht aufnehmen können. Insbesondere müssen mit Hilfe der Standortkantone die Gebäude samt Infrastruktur für die neuen Gerichte bereitgestellt werden. Gemäss Entscheid des Parlaments werden das Bundesstrafgericht mit 40 bis 60 Beschäftigten in Bellinzona und das Bundesverwaltungsgericht mit rund 270 Beschäftigten in St. Gallen angesiedelt.
Bereits im Frühjahr hatte die Projektoberleitung unter dem Vorsitz von Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz, ihre konstituierende Sitzung abgehalten. Die Projektoberleitung lenkt und beaufsichtigt die Arbeiten der Projektleitung. Sie wird durch einen Beirat unterstützt, dem Vertreter von Behörden und Organisationen angehören, die durch die Neuorganisation der Bundesrechtspflege besonders betroffen sind.
Die Schaffung der neuen Gerichte ist im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege vorgesehen und geht auf die am 12. März 2000 von Volk und Ständen angenommene Justizreform zurück. Das Bundesstrafgericht wird Straffälle beurteilen, die der Strafgerichtsbarkeit des Bundes unterstehen, sowie Beschwerden gegen strafprozessuale Handlungen. Das Bundesverwaltungsgericht wird Beschwerden gegen Verfügungen der Bundesverwaltung beurteilen. Es ersetzt die heutigen Rekurs- und Schiedskommissionen sowie die Beschwerdedienste der Departemente.
Bereits im Frühjahr hatte die Projektoberleitung unter dem Vorsitz von Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz, ihre konstituierende Sitzung abgehalten. Die Projektoberleitung lenkt und beaufsichtigt die Arbeiten der Projektleitung. Sie wird durch einen Beirat unterstützt, dem Vertreter von Behörden und Organisationen angehören, die durch die Neuorganisation der Bundesrechtspflege besonders betroffen sind.
Die Schaffung der neuen Gerichte ist im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege vorgesehen und geht auf die am 12. März 2000 von Volk und Ständen angenommene Justizreform zurück. Das Bundesstrafgericht wird Straffälle beurteilen, die der Strafgerichtsbarkeit des Bundes unterstehen, sowie Beschwerden gegen strafprozessuale Handlungen. Das Bundesverwaltungsgericht wird Beschwerden gegen Verfügungen der Bundesverwaltung beurteilen. Es ersetzt die heutigen Rekurs- und Schiedskommissionen sowie die Beschwerdedienste der Departemente.
