Bundesamt für Justiz

Auslieferung eines Waffenhändlers an Argentinien bewilligt

Garantien für ein menschenrechtskonformes Verfahren

Medienmitteilungen, BJ, 16.09.2002

Bern, 16.9.2002. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die Auslieferung eines Waffenhändlers an Argentinien bewilligt. Der französisch-amerikanische Doppelbürger kann den Auslieferungsentscheid des BJ innert 30 Tagen beim Bundesgericht anfechten.

Aufgrund eines internationalen Fahndungsersuchens von Interpol Buenos Aires war der Mann am 25. Mai 2002 in Genf verhaftet und in Auslieferungshaft gesetzt worden. Wie aus dem formellen Auslieferungsersuchen vom 2. Juli 2002 hervorgeht, verdächtigen ihn die argentinischen Behörden, illegal Waffen von Argentinien nach Ecuador und Kroatien exportiert zu haben. Auf Ersuchen des BJ lieferten die argentinischen Behörden noch im gleichen Monat eine Reihe von Garantien, namentlich die Zusicherung für ein menschenrechtskonformes Verfahren.

Das BJ hält in seinem Auslieferungsentscheid insbesondere fest, dass die dem Waffenhändler vorgeworfenen Taten gemäss schweizerischem Recht einer schweren Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz entsprechen und dass damit die Voraussetzung der beidseitigen Strafbarkeit erfüllt ist.

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