Bundesamt für Justiz

Nicola Bortone an Italien ausgeliefert

Medienmitteilungen, BJ, 20.09.2002

Bern/Chiasso, 20.9.2002. Die Schweiz hat heute Nicola Bortone an Italien ausgeliefert. Der mutmassliche Aktivist der Roten Brigaden wurde am Vormittag in Chiasso den italienischen Behörden übergeben.

Nicola Bortone war am 10. März 2002 in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft gesetzt worden. Die italienischen Behörden verdächtigen ihn, ein Mitglied der Roten Brigaden gewesen zu sein. Das formelle Auslieferungsersuchen vom 22. März 2002 stützt sich auf einen Haftbefehl des "Tribunale di Roma" wegen Förderung, Bildung und Organisation einer umstürzlerischen Vereinigung und einer bewaffneten Gruppe. Wegen dieser Delikte ist Bortone am 18. September 2001 in Abwesenheit von der "Corte di Assise di Roma" zu 5 1/2 Jahren Zuchthaus verurteilt worden.

Über die Auslieferung einer verfolgten Person entscheidet das Bundesamt für Justiz (BJ). Macht allerdings die verfolgte Person geltend, sie werde eines politischen Deliktes bezichtigt, oder ergeben sich bei der Instruktion ernsthafte Gründe für den politischen Charakter der Tat, so entscheidet das Bundesgericht (siehe Art. 55 des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen, IRSG). Da Bortone vorbrachte, dass sich in seinem Fall die Frage des politischen Deliktes stelle, überwies das BJ am 23. Juli 2002 die Akten mit Antrag auf Auslieferung an das Bundesgericht. Das BJ begründete seinen Antrag insbesondere damit, dass im vorliegenden Fall die gemeinrechtlichen Delikte überwiegen und der politische Zweck diese Straftaten nicht zu rechtfertigen vermag. Am 18. September 2002 bewilligte das Bundesgericht die Auslieferung an Italien.

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