Terroristische Delikte «entpolitisieren»
Bundesrat genehmigt Protokoll zur Abänderung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus
Medienmitteilungen, EJPD, 30.04.2003
Bern, 30.04.2003. Terroristen sollen sich nicht auf den politischen Charakter ihrer Straftaten berufen können, um sich der Auslieferung zu entziehen. Zu diesem Zweck ist - unter Mitwirkung der Schweiz - ein Protokoll zum Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus ausgearbeitet worden. Es erweitert die Liste der terrori-stischen Delikte, die nicht als "politisch" gelten können. Der Bundes-rat hat am Mittwoch das Protokoll genehmigt und die Ermächtigung zur Unterzeichnung erteilt.
Das Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus aus dem Jahr 1977 verbessert die internationale Zusammenarbeit bei der Ver-hütung und Bekämpfung von Terroranschlägen. Es trägt dazu bei, dass die Schweiz nicht als Drehscheibe für terroristische Aktivitäten missbraucht werden kann. Das Übereinkommen und das Protokoll wollen verhindern, dass die Urheber terroristischer Handlungen der Verfolgung und Bestra-fung entgehen. Sie erachteten die Auslieferung als ein besonders wirksa-mes Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Da die meisten bilateralen Auslie-ferungsübereinkommen für Straftaten mit politischem Charakter eine Aus-lieferung ausschliessen, listet das Übereinkommen eine Reihe terroristi-scher Handlungen auf, die nicht als politische Straftaten gelten. Dazu zäh-len bisher unter anderem die widerrechtliche Inbesitznahme von Luftfahr-zeugen, Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt, Angriffe auf völkerrechtlich geschützte Personen, Entführungen und Geiselnahmen sowie Sprengstoffdelikte, die Personen gefährden.
Die Schweiz wird aber weiterhin nicht verpflichtet sein, eine Person auszu-liefern, wenn sie ernsthaft annehmen muss, dass das Auslieferungsersu-chen gestellt worden ist, um eine Person wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrer politischen Anschauungen zu verfolgen oder zu bestrafen. Ebenso besteht keine Pflicht zur Auslieferung, wenn der gesuchten Person die Folter oder Todesstrafe drohen.
Die Bekämpfung des Terrorismus erleichtern
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat eine vom Mini-sterrat eingesetzte Expertengruppe ein Protokoll erarbeitet, welches das Übereinkommen ergänzt und noch griffiger ausgestaltet. Das Protokoll will die Bekämpfung des Terrorismus insbesondere durch die "Entpolitisierung" einer Reihe von Straftaten erleichtern. Damit soll das Risiko gemindert werden, dass terroristische Handlungen als politische Straftaten beurteilt werden und dadurch eine Auslieferung verunmöglicht wird. So gelten in Zukunft etwa auch Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Bom-benanschlägen und der Finanzierung des Terrorismus, Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt und gegen den physischen Schutz von Kernmaterial nicht als politische Straftaten.Die Schweiz wird aber weiterhin nicht verpflichtet sein, eine Person auszu-liefern, wenn sie ernsthaft annehmen muss, dass das Auslieferungsersu-chen gestellt worden ist, um eine Person wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrer politischen Anschauungen zu verfolgen oder zu bestrafen. Ebenso besteht keine Pflicht zur Auslieferung, wenn der gesuchten Person die Folter oder Todesstrafe drohen.
