Gleichstellung der Staatsangehörigen im Nachbarstaat
Medienmitteilungen, EJPD, 02.06.2003
Bern, 02.06.2003. In Liechtenstein wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer sind seit 1. Juni 2003 mit den EWR-Staatsangehörigen gleichgestellt. Im Gegenzug gewährt die Schweiz den bereits in der Schweiz wohnhaften Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern die Gleichstellung mit den EU/EFTA-Staatsangehörigen. Der entsprechende Notenaustausch wurde vom Bundesrat an seiner letzten Sitzung genehmigt.
Der am 1. Juni 2003 in Kraft getretene Notenaustausch zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein im Bereich des Personenverkehrs ist Bestandteil der EFTA-Konvention.
Neben dem Personenverkehr wird auch der Dienstleistungsverkehr zwischen beiden Staaten liberalisiert. Dienstleistungen im Bereich des Gewerbes sind bis zu 90 Arbeitstage bewilligungsfrei, aber meldepflichtig.
Neben dem Personenverkehr wird auch der Dienstleistungsverkehr zwischen beiden Staaten liberalisiert. Dienstleistungen im Bereich des Gewerbes sind bis zu 90 Arbeitstage bewilligungsfrei, aber meldepflichtig.
